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ᐅ Bauunterlagen nach Werkvertrag §631 Baugesetzbuch

Erstellt am: 06.01.17 12:55
F
finalfantasy7
F
finalfantasy7
06.01.17 12:55
Hallo Hausbau-Experte,

wir werden, nächstes Jahr, in ein REH von einem Bauträger umziehen. Der Kaufvertrag bzw. Werkvertrag nach §631 Baugesetzbuch haben wir letztes Jahr schon unterschrieben.
Nun in der Teilungserklärung wurden uns Hochbaupläne (Leistungsphase 1 : Vorplanung nach HOAI) übergeben. Allerdings so klein kopiert, dass keine Maße mehr entnommen werden können.
Auf unserer Nachfrage zu Pläne in Originalgröße, wurde uns seitens des Bauträgers mit großen Unverständnis begegnet.

Laut der gängigen Rechtsprechung sind die beim Erwerb des Gebäudes herausgegebenen Unterlagen (Baubeschreibung und Pläne) ausreichend für den Käufer. Nun stellt sich uns die Frage :
Haben wir das Recht auf die gelieferten Pläne in Originalgröße?

Wir freuen uns auf eure Kommentare
H
HilfeHilfe
06.01.17 13:16
Habe ich auch nicht bekommen, wofür benötigt ihr die originalgröße ?

wir haben zB diese als pdf bekommen oder in A3 kopiert, total ausreichend
F
finalfantasy7
06.01.17 13:44
Hallo Hilfe Hilfe,

danke für deine Antwort.
Die Pläne die wir im PDF-Format bekommen haben sind so klein kopiert dass die Maße nicht entnommen werden können.
Nach 10 Jahren nach Aufstellung ist der Energieausweis ungültig. Um einen neuen aufzustellen, braucht der Energieberater letztendlich die Maße des Objekts.
Außerdem wollen wir für die Einrichtung des Hauses die Maße der Innenwände.
Unsere Frage nach Originalgröße bezieht sich nicht nur auf Vollständigkeit der Unterlagen sondern auch auf einen eventuellen Wiederverkauf.
pläneoriginalgröße