Hallo,
in unserem Bauträgervertrag steht ".....das Betreten der Baustelle bis zur Übernahme....nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers gestattet".
Darf der Bauträger mir diese Zustimmung verweigern, wenn ich z.B. etwas nachmessen möchte (z.B. für einrichtungsgegenstände aussuchen) bzw. wenn ich prüfen möchte ob die Rate der er mir per Rechnung geschickt hat auch erfüllt ist?
Und darf ich zu dieser Prüfung (Gewerk das er verrechnet) einen Bausachverständigen mitnehmen, der dies für mich prüft?
Grüsse
Gerda
in unserem Bauträgervertrag steht ".....das Betreten der Baustelle bis zur Übernahme....nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers gestattet".
Darf der Bauträger mir diese Zustimmung verweigern, wenn ich z.B. etwas nachmessen möchte (z.B. für einrichtungsgegenstände aussuchen) bzw. wenn ich prüfen möchte ob die Rate der er mir per Rechnung geschickt hat auch erfüllt ist?
Und darf ich zu dieser Prüfung (Gewerk das er verrechnet) einen Bausachverständigen mitnehmen, der dies für mich prüft?
Grüsse
Gerda
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Hallo Gerda,
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B
Bauexperte10.06.13 11:08Hallo Gerda,
Das ist nicht immer vorauseilende böse Absicht - es gibt etliche Bauherren, welche mehr Schaden anrichten - verbal und non verbal - als dem Auftragnehmer - hier dem BT - lieb sein kann. Ich habe es schon erlebt, daß Bauherren mir in ihrem Aufräumwahn so einiges gekürzt habe, was sie vermeintlich für Müll gehalten haben 😡 Es gibt aber natürlich auch die Kehrseite der Medaille ...
Du mußt also mit Deinem BT - den Vertrag hast Du ja bereits unterzeichnet - über signifikante Termine zur Prüfung des Bauwerks durch einen Sachverständigen nachverhandeln. nicht nur verbal, sondern schriftlich fixieren!
Grüße, Bauexperte
Gerda schrieb:Das bedeutet genau das, was formuliert ist. Willst Du die Baustelle betreten - der BT hat das Hausrecht - brauchst Du seine Zustimmung, willst Du die Baustelle betreten; egal ob alleine oder in Begleitung.
Hallo,
in unserem Bauträgervertrag steht ".....das Betreten der Baustelle bis zur Übernahme....nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers gestattet".
Darf der Bauträger mir diese Zustimmung verweigern, wenn ich z.B. etwas nachmessen möchte (z.B. für Einrichtungsgegenstände aussuchen) bzw. wenn ich prüfen möchte ob die Rate der er mir per Rechnung geschickt hat auch erfüllt ist?
Und darf ich zu dieser Prüfung (Gewerk das er verrechnet) einen Bausachverständigen mitnehmen, der dies für mich prüft?
Das ist nicht immer vorauseilende böse Absicht - es gibt etliche Bauherren, welche mehr Schaden anrichten - verbal und non verbal - als dem Auftragnehmer - hier dem BT - lieb sein kann. Ich habe es schon erlebt, daß Bauherren mir in ihrem Aufräumwahn so einiges gekürzt habe, was sie vermeintlich für Müll gehalten haben 😡 Es gibt aber natürlich auch die Kehrseite der Medaille ...
Du mußt also mit Deinem BT - den Vertrag hast Du ja bereits unterzeichnet - über signifikante Termine zur Prüfung des Bauwerks durch einen Sachverständigen nachverhandeln. nicht nur verbal, sondern schriftlich fixieren!
Grüße, Bauexperte
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