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ᐅ Bauträger mit eingeschränkter Festpreisbindung - Preissteigerungen

Erstellt am: 27.09.22 21:42
D
DominicHannove
Ich benötige mal euren Rat.

Ich stehe zurzeit mit Bauträgern im Kontakt und stehe vor einem Problem.
Der Bauträger, den ich favorisiere, bietet nur eine eingeschränkte Festpreisgarantie an...
D.h. er übernimmt bis zum Baubeginn (der Bodenplatte) Preisteigerungen bis zu 10%. Alle Preissteigerungen die darüber hinausgehen, muss ich übernehmen.

Beispiel:
Baubeginn im Februar 2022
Preissteigerung Betonziegeln 17% im Janau 2022
Bauträger übernimmt 10% ich soll 7% zahlen.
Und so will er es mit allen Materialien machen.

Fest steht ja bereits, dass es Preiserhöhungen geben wird. Kennt jemand die angekündigten Preissteigerungen und hat eine Ahnung auf wieviele zusätzlichen % ich mich einstellen müsste? Und kann jemand abschätzen auf welche Mehrkosten als Gesamtsumme ich mich bei einer ursprünglichen Bausumme von ca. 350.000Euro ganz grob einstellen müsste?

Leider glaube ich nicht, dass wir dieses Jahr noch mit dem Bau beginnen können.

Ich wäre über Hilfestellungen sehr dankbar.

PS: und bevor jemand sagt "Such dir einen anderen Bauträger": Der Bauträger hat im Branchenvergleich sehr gute Preise und geht m.M.n. sehr gut mit mir um. Ich fühle mich bei ihm nicht über den Tisch gezogen. Er meint auch, dass seine eingeschränkte Preisgarantie die einzige "faire" Variante für beide Seiten ist.. und das verstehe ich ja auch. Mir geht es einfach darum mit eurer Hilfe die zu erwartenden Mehrkosten abzuschätzen! Danke 🙂
M
mr.xyz1
28.09.22 07:27
Wir hatten damals ein Angebot, welches in beide Richtungen galt.
Wie ist der genaue Wortlaut?
K a t j a28.09.22 08:02
Mir ist leider nicht ganz klar, wie der Vertrag funktionieren soll. Der BT müsste ja seine gesamten Einkaufspreise zum jetzigen Zeitpunkt nachweisen und als Anhang beifügen. Wird sowas tatsächlich gemacht?
M
mr.xyz1
28.09.22 09:25
Man nimmt einfach den Baupreisindex. Stand Baubeginn (oder was im Vertrag defniert ist) und vergelciht diesen mit Bauende. Damit ist es null komplex.
X
xMisterDx
28.09.22 10:39
mr.xyz1 schrieb:

Man nimmt einfach den Baupreisindex. Stand Baubeginn (oder was im Vertrag defniert ist) und vergelciht diesen mit Bauende. Damit ist es null komplex.

Nein. Wenn es so läuft, wie der Threadersteller das beschrieben hat, dann will der Bauträger seine realen Einkaufspreise für einzelne Bestellungen als Grundlage hernehmen. Ziegel, Steine, Mörtel, Zement, Holz, Baustahl, Fenster, usw.

Das ist nicht nur für den Bauherren nur mit sehr hohem Aufwand nachvollziehbar, nein, zum anderen ist es in der gegenwärtigen Situation ein extrem hohes Risiko.
Ich sagte es bereits, wenn die Lage weiter eskaliert, wir einen harten Winter kriegen und die Baustoffindustrie Werke schließen muss, weil nicht genug Gas verfügbar ist... dann werden die Preise für Ziegel, Zement, Steine in Höhen schießen, die wir uns aktuell noch gar nicht vorstellen können...

Lass es, das ist mein Rat. Das wird fast garantiert zum Streit eskalieren... und mit meinem GU habe ich mich immer nur sehr ungern gestritten, weil der immer am längeren Hebel sitzt.
vertrageinkaufspreiseziegelsteinezement