ᐅ Bausparsumme ungewollt erhöht
Erstellt am: 10.05.26 11:19
H
Heikili
Meine 83-jährige Mutter hat noch einen zuteilungsreifen Bausparvertrag, den sie an meine Schwester überschreiben wollte (war familienintern auch so abgesprochen).
Nun ging sie letzte Woche zur BHW-Agentur. Sie haben ihr nun eine Erhöhung von 8.000 € auf 10.000 € aufgeschwätzt, da das nun angeblich die Mindestsumme sei. Können wir uns dagegen wehren? Wenn ja, wie?
Nun ging sie letzte Woche zur BHW-Agentur. Sie haben ihr nun eine Erhöhung von 8.000 € auf 10.000 € aufgeschwätzt, da das nun angeblich die Mindestsumme sei. Können wir uns dagegen wehren? Wenn ja, wie?
M
MachsSelbst11.05.26 16:36Widerrufsfristen gelten nicht nur bei Onlinegeschäften, bitte informieren und nicht Unsinn verbreiten...
H
hanghaus202311.05.26 17:15@MachsSelbst
§ 355 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) Dies ist die Grundnorm. Sie legt die 14-tägige Frist fest und bestimmt, dass der Widerruf durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer erfolgt.
§ 356 BGB (Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen):Hier stehen die spezifischen Bedingungen für den Fristbeginn (z. B. Erhalt der Ware) und die Regelung zum Erlöschen des Rechts nach 12 Monaten und 14 Tagen bei fehlender Belehrung.
§ 312g BGB (Widerrufsrecht)Dieser Paragraf regelt, dass dem Verbraucher bei Fernabsatz- oder Außergeschäftsraumverträgen ein Widerrufsrecht nach
§ 355 zusteht, und listet die Ausnahmen auf (z. B. Maßanfertigungen).
Es ist ein Irrglaube, dass Du generell ein Widerrufsrecht hast.
§ 355 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) Dies ist die Grundnorm. Sie legt die 14-tägige Frist fest und bestimmt, dass der Widerruf durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer erfolgt.
§ 356 BGB (Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen):Hier stehen die spezifischen Bedingungen für den Fristbeginn (z. B. Erhalt der Ware) und die Regelung zum Erlöschen des Rechts nach 12 Monaten und 14 Tagen bei fehlender Belehrung.
§ 312g BGB (Widerrufsrecht)Dieser Paragraf regelt, dass dem Verbraucher bei Fernabsatz- oder Außergeschäftsraumverträgen ein Widerrufsrecht nach
§ 355 zusteht, und listet die Ausnahmen auf (z. B. Maßanfertigungen).
Es ist ein Irrglaube, dass Du generell ein Widerrufsrecht hast.