ᐅ Bausachverständiger - Raum Erlangen, Bauen über Bauträger
Erstellt am: 13.06.12 10:56
siebert13.06.12 10:56
Hallo!
Wir wollen mit einem Bauträger ein Haus in Erlangen bauen (Einfamilienhaus).
Es gibt laut Vertrag nur eine Abnahme nach Fertigstellung.
Für den Bau suchen wir zuverlässige Bausachverständige, zwecks
-Prüfung/Hilfestellung beim Kaufvertrag
-Prüfung der Bauleistungsbeschreibung
-Begehung der Baustelle nach Fertigstellung Rohbau, … (was sollte noch „zwischengeprüft“ werden?)
Kann uns jemand einen entsprechenden Sachverständigen nennen.
Vielen Dank
Wir wollen mit einem Bauträger ein Haus in Erlangen bauen (Einfamilienhaus).
Es gibt laut Vertrag nur eine Abnahme nach Fertigstellung.
Für den Bau suchen wir zuverlässige Bausachverständige, zwecks
-Prüfung/Hilfestellung beim Kaufvertrag
-Prüfung der Bauleistungsbeschreibung
-Begehung der Baustelle nach Fertigstellung Rohbau, … (was sollte noch „zwischengeprüft“ werden?)
Kann uns jemand einen entsprechenden Sachverständigen nennen.
Vielen Dank
Bauexperte13.06.12 14:10
Hallo,
Füttere Tante Google mit 'Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.' - dort kannst Du nach PLZ suchen. Kontaktiere Jemanden aus Deiner Nähe, vereinbare ein informelles Gespräch und schau, ob Mensch und Sachverstand zu Dir passen.
Du kannst auch verschiedene Prüfungsstufen über den TÜV buchen:
Phase 1
Prüfen der Ausführungsplanung auf der Basis von Baubeschreibung, Werkplänen, Details, Wärmebedarfsberechnung, Bodengutachten auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Phase 2
Kellerprüfung vor Verfüllen der Baugrube, Prüfung der Außenabdichtung und der Drainage.
Phase 3
Prüfung des Rohbaus, des Dachstuhl und der Dacheindeckung, Prüfung der Rohinstallationen von Heizung, Sanitär- und Elektro.
Phase 5 Prüfung der Dachdämmung und der winddichten Anschlüsse der Dampfsperre, Prüfung von Putz und Estrich.
Phase 6 Nach Fertigstellung sämtlicher Innenausbauten Prüfung vor Endabnahme.
Bei beiden Varianten ist wichtig, dass Du der Auftraggeber bist und nicht etwa der BU diese Leistung in seine Bringschuld einbindet. Der jeweilige Auftragnehmer ist ausschließlich dem Auftragnehmer verpflichtet!
Freundliche Grüße
siebert schrieb:So etwas biete ich bspw. an, aber auch die Verbraucherzentrale und verschiedene andere Institutionen; natürlich auch jeder RA mit Schwerpunkt Werkvertragsrecht.
Für den Bau suchen wir zuverlässige Bausachverständige, zwecks
-Prüfung/Hilfestellung beim Kaufvertrag
-Prüfung der Bauleistungsbeschreibung
siebert schrieb:Wenn Du Dich - wie ich finde - richtigerweise für externen Sachverstand entscheidest, sollte das Büro so nah als möglich an Deinem Bauort sein.
-Begehung der Baustelle nach Fertigstellung Rohbau, … (was sollte noch „zwischengeprüft“ werden?) Kann uns jemand einen entsprechenden Sachverständigen nennen.
Füttere Tante Google mit 'Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.' - dort kannst Du nach PLZ suchen. Kontaktiere Jemanden aus Deiner Nähe, vereinbare ein informelles Gespräch und schau, ob Mensch und Sachverstand zu Dir passen.
Du kannst auch verschiedene Prüfungsstufen über den TÜV buchen:
Phase 1
Prüfen der Ausführungsplanung auf der Basis von Baubeschreibung, Werkplänen, Details, Wärmebedarfsberechnung, Bodengutachten auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Phase 2
Kellerprüfung vor Verfüllen der Baugrube, Prüfung der Außenabdichtung und der Drainage.
Phase 3
Prüfung des Rohbaus, des Dachstuhl und der Dacheindeckung, Prüfung der Rohinstallationen von Heizung, Sanitär- und Elektro.
Phase 5 Prüfung der Dachdämmung und der winddichten Anschlüsse der Dampfsperre, Prüfung von Putz und Estrich.
Phase 6 Nach Fertigstellung sämtlicher Innenausbauten Prüfung vor Endabnahme.
Bei beiden Varianten ist wichtig, dass Du der Auftraggeber bist und nicht etwa der BU diese Leistung in seine Bringschuld einbindet. Der jeweilige Auftragnehmer ist ausschließlich dem Auftragnehmer verpflichtet!
Freundliche Grüße
€uro13.06.12 18:24
siebert schrieb:
...Wir wollen mit einem Bauträger ein Haus in Erlangen bauen (Einfamilienhaus). Das ist kein Bauträger, sondern ein GU/GÜ! ;-)Mal die TGA Planung abfordern und überprüfen lassen, hier gibt es die größten Defizite :-)
v.g.
siebert16.06.12 17:54
Hallo,
neue Frage: unser Bauträger ist der Meinung, dass die Bau und Leistungsbeschreibung ausführlich genug sei, da ja geschrieben sei "das Haus wird als Effizienzhaus 55 errichtet". Das sagt aber doch nicht unbedingt etwas über entsprechend gute Dämmung aus, oder? Bisher haben wir gerade mal Angaben zu den Bodenbelägen und auch bei Fenstern etc. nur den Hinweis "3fach-Verglast".
neue Frage: unser Bauträger ist der Meinung, dass die Bau und Leistungsbeschreibung ausführlich genug sei, da ja geschrieben sei "das Haus wird als Effizienzhaus 55 errichtet". Das sagt aber doch nicht unbedingt etwas über entsprechend gute Dämmung aus, oder? Bisher haben wir gerade mal Angaben zu den Bodenbelägen und auch bei Fenstern etc. nur den Hinweis "3fach-Verglast".
€uro17.06.12 17:42
siebert schrieb:
.... unser Bauträger ist der Meinung, dass die Bau und Leistungsbeschreibung ausführlich genug sei, da ja geschrieben sei "das Haus wird als Effizienzhaus 55 errichtet". Mit Sicherheit auf dem Papier. 😉 Es gibt genügend legale Möglichkeiten ein Gebäude "schönzurechnen". nicht selten wird im Nachherein unter realen Randbedingungen aus einem KFW 55 mit Mühe gerade noch ein Energieeinsparverordnung Standard. Die Verbrauchskosten sind erheblich höher als erwartet, trotz der hohen Anfangsinvestitionen! Oft wird das nicht einmal bemerkt! 😕 Und nun? Anwalt, Gutachten, Gericht, in der Summe mitunter ein langwieriges "Vergnügen". nicht wenige Geprellte geben bereits vorher auf und erdulden das Ungemach so lange sie das Objekt betreiben.siebert schrieb:
.... Das sagt aber doch nicht unbedingt etwas über entsprechend gute Dämmung aus, oder? Doch die dürfte schon i.O. sein, wenn so ausgeführt, wie geplant (Lieferscheine prüfen und auf die Ausführung der Wärmebrücken achten) ;-) v.g.
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