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ᐅ Baurecht Bayern / Grenzgarage / Abstandsfläche - Erfahrungen?


Erstellt am: 14.09.18 22:11

M
Mike12345678901
14.09.18 22:11
Kurze Frage zum Bau einer Grenzgarage und deren Abstandsflächen:

Laut bayerischer Bauordnung kann eine Grenzgarage ohne Abstandsflächen dann gebaut werden wenn
a) die mittlere Wandhöhe max 3 m ist und
b) die Wandlaenge a und b max 15m ergeben.

Das Objekt hier hat allerdings asymmetrische Seiten, da schief ans Haus angebaut:
Breite a = 6,49m , Seitenlänge b = 8,51m (kurze Seite), Seitenlänge c = 10,91m (lange Seite).

Wenn ich nur die kurze Seiten addiere ergibt sich a+b = 15m was mit der bayerischen Bauordnung zusammen passen würde.

Addiere ich allerdings die Breite mit der lange Seite c ergibt sich a+c = 17,4 m als Wandlaenge und es wären Abstandsflächen notwendig. Seite a verläuft auf der Grenze.

Welche Seite muss verwendet werden? b oder c?

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Hallo Mike12345678901,

schau mal hier: Baurecht Bayern / Grenzgarage / Abstandsfläche - Erfahrungen?. Da wird jeder fündig!
K
kbt09
14.09.18 22:36
Es müssen die SEiten verwendet werden, die auf der Grenze liegen.

Also, am besten mal eine Skizze einstellen.
abstandsflächengrenzgaragebauordnungseitenlänge