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ᐅ Baukindergeld, welcher Stichtag zählt?

Erstellt am: 13.07.20 17:01
Z
Zenjamino
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Zenjamino
13.07.20 17:01
Hallo zusammen,

Wir erwarten diesen Monat unsere Baugenehmigung (derzeit ein Kind , aufgrund von 1k zu viel Verdienst nicht BKG berechtigt). Das Haus wird im November gestellt (Fertighaus) und dann haben wir 2 Kinder (Geburt aller Voraussicht im August) und sind nun auch BKG berechtigt.
Ich würde uns dann direkt auf der Adresse melden, auch wenn noch einige Dinge nicht fertig sind. Ist dies möglich oder rechtlich kritisch, da wir wohl erst 3 Monate später einziehen werden?
Noch eine Frage, ob für die Berechtigung des BKG das Datum der Baugenehmigung oder die der Anmeldung gilt? Zusätzlich die Frage ob der Einzug bzw. Anmeldung zwangsläufig bis Ende des Jahres erfolgen muss um berechtigt zu sein.
Leider habe ich im Internet keine echten Antworten gefunden.

Danke Euch schon einmal.

Gruß
Zenjamino
KingJulien13.07.20 18:31
Zenjamino schrieb:

Noch eine Frage, ob für die Berechtigung des BKG das Datum der Baugenehmigung oder die der Anmeldung gilt?
Ich würde sagen der Zeitpunkt der Antragstellung, weiß es aber nicht sicher.
Zenjamino schrieb:

Zusätzlich die Frage ob der Einzug bzw. Anmeldung zwangsläufig bis Ende des Jahres erfolgen muss um berechtigt zu sein.
Meines Wissens muss nur die Baugenehmigung noch dieses Jahr erteilt werden.
V
vorkalmatador
13.07.20 20:07
Zenjamino schrieb:


Noch eine Frage, ob für die Berechtigung des BKG das Datum der Baugenehmigung oder die der Anmeldung gilt? Zusätzlich die Frage ob der Einzug bzw. Anmeldung zwangsläufig bis Ende des Jahres erfolgen muss um berechtigt zu sein.
Baugenehmigung muss bis Ende 2020 erteilt worden sein. Einziehen könnt ihr später.
D
Davidoff86
14.07.20 09:08
Baugenehmigung bis Ende 2020, Einziehen und Antragstellung bei Neubau bis Ende 2023. Es ist aber auf "first come, first served" Basis...
H
hegi___
14.07.20 09:34
Die Baugenehmigung muss in diesem Jahr erteilt werden.
Dann muss der Antrag maximal 6 Monate nach Einzug gestellt werden
Maßgeblich ist das Gehalt im vorletzten Jahr.
Nach aktuellen Hochrechnungen werden alle die noch in diesem Jahr die Baugenehmigung erhalten haben auch den Zuschuss erhalten.
baugenehmigungantragstellungfirst