Hallo,
wir wollen 05/2019 ein Eigenheim bauen. Der Bau soll ca 1 Jahr gehen, 05/2020
Derzeit haben wir ein Kind. Ein zweites soll im Jahr 2021/2022 kommen
Das Einkommen liegt derzeit über 90t Euro.
Bei einem zweiten Kind hätten wir ein Freibetrag von 105t Euro. Das würde wieder mit dem Einkommen passen.
Kann ich trotz Einzug im Jahr 2020 das Baukindergeld erst im Jahr 2022 beantragen? Also nach dem zweiten Kind.
wir wollen 05/2019 ein Eigenheim bauen. Der Bau soll ca 1 Jahr gehen, 05/2020
Derzeit haben wir ein Kind. Ein zweites soll im Jahr 2021/2022 kommen
Das Einkommen liegt derzeit über 90t Euro.
Bei einem zweiten Kind hätten wir ein Freibetrag von 105t Euro. Das würde wieder mit dem Einkommen passen.
Kann ich trotz Einzug im Jahr 2020 das Baukindergeld erst im Jahr 2022 beantragen? Also nach dem zweiten Kind.
Kekse schrieb:
Fast. Stichtag ist Antragsdatum, das muss aber innerhalb 3 Monate nach Einzug liegen.Ist mir schon klar. Aber das Programm läuft am 31.12.2020 aus. Davor müssen noch Unterlagen besorgt werden. Sprich wer vor Weihnachten 2020 nicht alle Unterlagen zusammen hat und den Antrag stellen kann, wäre streng genommen raus, denn es können nur vollständige Unterlagen eingereicht und geprüft werden.Wer klassisch Stein auf Stein mit Keller und allem drum/ dran bauen will und sich gerade mit dem Thema Hausbau beschäftigt aber noch nicht in der Planung steckt wird Probleme bekommen vor der Frist fertig zu werden. Es liegt ja nicht nur am Anfangen wollen, sondern an der Eintaktung des GU bzw. Rohbauers. Die müssen ebenso freie Kapazitäten haben. Versprechen tuen die grundsätzliche sehr viele, wenn der Tag lang ist.
Der TE hat noch kein Wort dazu verloren, ob er schon einen GU oder Rohbauer hat.
Aber die Kinderplanung vorzuziehen wäre die sicherste Variante ans Baukindergeld zu kommen, das stimmt!
Der TE hat noch kein Wort dazu verloren, ob er schon einen GU oder Rohbauer hat.
Aber die Kinderplanung vorzuziehen wäre die sicherste Variante ans Baukindergeld zu kommen, das stimmt!
H
HilfeHilfe21.10.18 15:31Zaba12 schrieb:
Wer klassisch Stein auf Stein mit Keller und allem drum/ dran bauen will und sich gerade mit dem Thema Hausbau beschäftigt aber noch nicht in der Planung steckt wird Probleme bekommen vor der Frist fertig zu werden. Es liegt ja nicht nur am Anfangen wollen, sondern an der Eintaktung des GU bzw. Rohbauers. Die müssen ebenso freie Kapazitäten haben. Versprechen tuen die grundsätzliche sehr viele, wenn der Tag lang ist.
Der TE hat noch kein Wort dazu verloren, ob er schon einen GU oder Rohbauer hat.
Aber die Kinderplanung vorzuziehen wäre die sicherste Variante ans Baukindergeld zu kommen, das stimmt!Schnell adoptieren ??