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ᐅ Bauhelfer Versicherung bei Neubau notwendig - Erfahrungen?


Erstellt am: 18.09.18 20:51

ypg19.09.18 23:19
Zaba12 schrieb:
Ok. Wenn sein muss.

wir planen weder EL, noch gehen wir realistische davon aus, dass wir Unterstützung von Familie & Freunden benötigen/bekommen beim Hausbau.

Zaba, ich habe auch den TE eine Antwort gegeben, dann springst Du ohne EL ein ... das verstehtdoch keiner, noch hat es etwas mit der Eingangsfrage zu tun, obwohl es indirekt Dein Thema zu sein scheint... nur gegenteilig.
tomtom7920.09.18 00:04
Zaba12 schrieb:
Ok. Wenn sein muss.

wir planen weder EL, noch gehen wir realistische davon aus, dass wir Unterstützung von Familie & Freunden benötigen/bekommen beim Hausbau.
Wenn keine El dann den Firmennamen angeben der die Leistung erbringt.

Und das so lange ausfüllen bis das Haus fertig ist.



Wenn jetzt die fertig Meldung an die bg geht und jemand kommt zur Kontrolle, musst halt glück haben das keiner da ist von deinen Helfer und sich keiner verletzt.
Climbee20.09.18 07:45
Meldung bei der BG muß sein unter Angabe des GU (wenn so gebaut wird). EL wird doch durch das mit dazu gesendete Bautagebuch (oder wenn man es will: sein eigenes Bautagebuch) erfaßt. Und das, wenn ich richtig gelesen habe, muß man ja nur versenden, wenn man dazu aufgefordert wird.

Ansonsten: im Anschreiben steht ein Kontakt. Dort anrufen, nachfragen. Hab ich auch gemacht (wir haben das nach der Baugenehmigung zugeschickt bekommen, da haben wir aber noch lange nicht angefangen zu bauen), die sind sehr freundlich und hilfsbereit gewesen.
Alex12420.09.18 08:24
Wer glaubt, dass er mit der korrekten Angabe der Helferstunden bei der BG Bau auf der sicheren Seite ist, sollte mal die Google-Suche bemühen. Da gibt es interessante Beiträge von Frontal21 und Welt. Mehr sage ich jetzt mal lieber nicht über den Verein.
Aber noch ein Tipp: Wenn du deine Helfer magst, versichere sie separat, manche Versicherungen bieten soewtas an und achte darauf, dass jeder eine gute BU hat.
Obstlerbaum20.09.18 09:29
Die Legitimation der BG ist mir nicht klar im Bestandsgebäude. Wenn ich einen Kaffeefleck in der Küche von einem Freund überstreichen lasse, soll ich das melden? Das wäre ja eine ganz neue Dimension der Bevormundung, selbst für deutsche Verhältnisse.
Alex12420.09.18 09:35
Wer sich etwas tiefer in die Materie einliest, wird folgendes Beispiel öfter finden:
Bauherr mit bevorstehendem Bauvorhaben plant Helfer ein und will diese mit den zu erwartenden Stunden der BG melden. Um auf der sicheren Seite zu sein gibt er alles vorher an (die Stunden können später eventuell etwas nach oben oder unten abweichen, aber das spielt ja keine Rolle) und möchte eine Bestätigung der BG, dass diese eventuell auftretende Unfälle abdeckt und seine Helfer geschützt sind.
Bis heute hat trotz mehrfacher Anfragen keiner eine solche Bestätigung bekommen, warum wohl?