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ᐅ Baugesetzbuch-Bauträgervertrag - Verschiebung vertraglichen Übergabetermins


Erstellt am: 21.09.2015 18:10

ypg 22.09.2015 14:45
KarlR schrieb:
Die Arbeiten an den Grundstücken / Häusern werden erst begonnen, wenn die Straße fertig ist.

Ah so... Danke 🙂

Voki1 22.09.2015 15:45
Die salamitaktische Bereitstellung von beurteilungserheblichen Informationen ist der Grund dafür, dass Du hier auch keine passende Antwort wirst erhalten können.

Bieber0815 22.09.2015 19:29
KarlR schrieb:
Die Arbeiten an den Grundstücken / Häusern werden erst begonnen, wenn die Straße fertig ist.
Warum? Es reicht doch eine Baustellenzufahrt, um ein Haus zu bauen. Du wirst nur dann schlauer, wenn jemand, der sich damit auskennt, das gesamte (!!!!) Vertragswerk begutachtet. Das wäre m.E. auch nicht anders, hättest Du eine Konventionalstrafe vereinbart. Geh also zu einem Baurechts-Anwalt ...

Vorher könnte es wirklich eine gute Idee sein, zum Bauträger zu gehen, dort freundlich aber bestimmt klar zu machen, welche Bedeutung die Verzögerung für euch hat und versuchen, gemeinsam einen Weg zu finden, wie es doch schneller gehen kann. Normalerweise will auch der Bauträger schnell fertig werden, denn er wird nach Baufortschritt von euch bezahlt.

Du kannst hier gerne berichten, wie es weiter geht ...
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