Baugenehmigung abgelehnt

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NinaLocke

Hallo zusammen, wir haben folgendes Problem, unser Bauantrag wurde abgelehnt. Wir haben ein Baufenster von 12x13m was wir voll ausgenutzt haben, da wir ein Zweifamilienhaus bauen werden. Die Grz1 beträgt 0,4 die Grz2 0,2. Das Grundstück ist insgesamt 491qm groß. Abgelehnt wurde der Antrag da die 30 qm große Terrasse nicht im Baufenster von den 12x13m ist. Im B-Plan steht das die Terrasse zur Grz 1 gehört, Stellplätze, Zuwegung, Garage etc zur Grz2 , die Garage darf auch außerhalb des Baufensters gebaut werden, allerdings nicht tiefer als 20m von der Straße weg.
Wir haben natürlich bei dem Sachbearbeiter nachgefragt, seine Anwort war, nur weil es nicht im B- Plan steht, heisst es nicht das es erlaubt ist.... Würden wir die Terrasse in den 12-13m bauen, hätten wir aber nur eine GRZ 1 von 0,31. Kann also nicht sein, kann da jemand helfen. Unser Architekt und das Bauunternehmen sind ratlos genauso wie wir. Vielen lieben Dank schon mal für die Hilfe.
 
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Nauer

Hi,

das klingt nach einem richtig ärgerlichen Durcheinander und, ehrlich gesagt, nach einer ziemlich undurchsichtigen Interpretation des B-Plans. Bei der ganzen Sache mit der GRZ und dem Baufenster, muss man ja auch erstmal verstehen, was genau die Stadt oder Gemeinde damit eigentlich meint – und das ist nicht immer ganz klar.

Die GRZ legt fest, wie viel Fläche eines Grundstücks bebaut werden darf. Die Begrenzung auf 0,4 für die GRZ1 und 0,2 für die GRZ2 klingt prinzipiell fair, aber dann geht es eben um die genaue Definition, was in welchem Bereich als „Baufläche“ gilt. Das Problem, das du hier ansprichst, ist, dass die Terrasse nicht direkt in das Baufenster passt, aber nach dem B-Plan zur GRZ1 gehören soll.

Die Abweisung könnte daher kommen, dass laut dem Sachbearbeiter die Terrasse formell nicht innerhalb des Baufensters liegt, auch wenn sie im B-Plan als zur GRZ1 gehörend definiert ist. Wenn es tatsächlich so ist, dass der Sachbearbeiter sagt „nur weil es nicht im B-Plan steht, heißt es nicht, dass es erlaubt ist“, dann ist das natürlich mehr als fragwürdig. Der B-Plan stellt eigentlich verbindliche Regeln auf, und wenn dort explizit steht, dass die Terrasse zur GRZ1 gehört, dann muss sie im Baufenster auch zulässig sein, vor allem, wenn keine anderen Einschränkungen existieren.

Es tönt für mich, als würde der Sachbearbeiter vielleicht eine extra „interpretierte“ Regel anwenden, die nicht unbedingt rechtlich fundiert ist - aber wie gesagt, ohne genaue Kenntnis der örtlichen Vorschriften und Gegebenheiten lässt sich das schwer beurteilen. Der Hinweis, dass Stellplätze und Garage außerhalb des Baufensters gebaut werden dürfen, zeigt eigentlich, dass auch bei anderen baulichen Elementen gewisse Freiheiten bestehen – was für die Terrasse ebenfalls gelten müsste.

Architekt/Bauunternehmen betreffend: In solchen Fällen UNBEDINGT ein Fachanwalt für Baurecht mit im Boot sein, der den B-Plan und die Ablehnung rechtlich überprüfen kann. Es ist leider nicht unüblich, dass Behörden solche „Interpretationen“ anstellen, die nicht immer korrekt sind, und dann muss man sich manchmal rechtlich wehren, um klarzustellen, was erlaubt ist. Es könnte durchaus sinnvoll sein, nochmal mit einer rechtlichen Stellungnahme auf die Sachbearbeitung zuzugehen, um das Ganze zu klären.

Und, falls ihr das Ganze über ein Verfahren wie Widerspruch oder eine erneute Beantragung anstoßen wollt, wäre es wichtig, präzise Argumente zu liefern und dabei alle relevanten Informationen aus dem B-Plan zu zitieren...

Viel Erfolg!
 
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nordanney

B Plan sagt explizit: GRZ1 0,4 UND Haus und Terrasse zählen zur GRZ1 UND Haus und Terrasse müssen im Baufenster liegen.

Damit darf die Genehmigung nicht wie beantragt erteilt werden.

Ist a) Pech, dass GRZ1 nicht zum Baufenster passt und b) doof, dass niemand richtig gelesen hat
 
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NinaLocke

B Plan sagt explizit: GRZ1 0,4 UND Haus und Terrasse zählen zur GRZ1 UND Haus und Terrasse müssen im Baufenster liegen.

Damit darf die Genehmigung nicht wie beantragt erteilt werden.

Ist a) Pech, dass GRZ1 nicht zum Baufenster passt und b) doof, dass niemand richtig gelesen hat
Wie kann es denn sein das zwei unterschiedliche Architekten so daneben liegen ?
 
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NinaLocke

Hi,

das klingt nach einem richtig ärgerlichen Durcheinander und, ehrlich gesagt, nach einer ziemlich undurchsichtigen Interpretation des B-Plans. Bei der ganzen Sache mit der GRZ und dem Baufenster, muss man ja auch erstmal verstehen, was genau die Stadt oder Gemeinde damit eigentlich meint – und das ist nicht immer ganz klar.

Die GRZ legt fest, wie viel Fläche eines Grundstücks bebaut werden darf. Die Begrenzung auf 0,4 für die GRZ1 und 0,2 für die GRZ2 klingt prinzipiell fair, aber dann geht es eben um die genaue Definition, was in welchem Bereich als „Baufläche“ gilt. Das Problem, das du hier ansprichst, ist, dass die Terrasse nicht direkt in das Baufenster passt, aber nach dem B-Plan zur GRZ1 gehören soll.

Die Abweisung könnte daher kommen, dass laut dem Sachbearbeiter die Terrasse formell nicht innerhalb des Baufensters liegt, auch wenn sie im B-Plan als zur GRZ1 gehörend definiert ist. Wenn es tatsächlich so ist, dass der Sachbearbeiter sagt „nur weil es nicht im B-Plan steht, heißt es nicht, dass es erlaubt ist“, dann ist das natürlich mehr als fragwürdig. Der B-Plan stellt eigentlich verbindliche Regeln auf, und wenn dort explizit steht, dass die Terrasse zur GRZ1 gehört, dann muss sie im Baufenster auch zulässig sein, vor allem, wenn keine anderen Einschränkungen existieren.

Es tönt für mich, als würde der Sachbearbeiter vielleicht eine extra „interpretierte“ Regel anwenden, die nicht unbedingt rechtlich fundiert ist - aber wie gesagt, ohne genaue Kenntnis der örtlichen Vorschriften und Gegebenheiten lässt sich das schwer beurteilen. Der Hinweis, dass Stellplätze und Garage außerhalb des Baufensters gebaut werden dürfen, zeigt eigentlich, dass auch bei anderen baulichen Elementen gewisse Freiheiten bestehen – was für die Terrasse ebenfalls gelten müsste.

Architekt/Bauunternehmen betreffend: In solchen Fällen UNBEDINGT ein Fachanwalt für Baurecht mit im Boot sein, der den B-Plan und die Ablehnung rechtlich überprüfen kann. Es ist leider nicht unüblich, dass Behörden solche „Interpretationen“ anstellen, die nicht immer korrekt sind, und dann muss man sich manchmal rechtlich wehren, um klarzustellen, was erlaubt ist. Es könnte durchaus sinnvoll sein, nochmal mit einer rechtlichen Stellungnahme auf die Sachbearbeitung zuzugehen, um das Ganze zu klären.

Und, falls ihr das Ganze über ein Verfahren wie Widerspruch oder eine erneute Beantragung anstoßen wollt, wäre es wichtig, präzise Argumente zu liefern und dabei alle relevanten Informationen aus dem B-Plan zu zitieren...

Viel Erfolg!
Soll ich dir den B-Plan mal schicken und die Mail von dem Sachbearbeiter dazu?
 
Zuletzt aktualisiert 04.12.2025
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