W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Baufinanzierung Einfamilienhaus, Aktuelle Lage Einschätzung, Angebote usw


Erstellt am: 17.09.20 17:56

Ybias7818.09.20 09:16
nordanney schrieb:

Also doch nicht komplett bewertet. Bei den Bodenrichtwerten steht auch immer eine Bezugsgröße dabei: z.B. 30m Grundstückstiefe. Hierauf bezieht sich dann der Bodenrichtwert.
Und normal ist es nicht, dass jemand 1.449 qm als Bauland berücksichtigt. Da muss es schon eine Villengegend sein, in der die großen Grundstück normal sind.
In einer richtigen Wertermittlung darf nur das übliche Bauland entsprechende bewertet werden. Deshalb sind übergroße Grundstücke auch immer günstiger als die kleinen Varianten. Hat auch was mit Grundstücksausnutzung zu tun.

Grundstück = 1.449 qm. Bewertung ING 1.449 qm x Bodenrichtwert (nicht Marktwert). Also komplett. Verstehe nicht wieso es nicht, wieso es nicht der Fall sein sollte. Wenn das Grundstück verkauft wird, sagt man auch nicht:
13x13m = Hausgröße x €
Rest = Garten, etc x geringerer Betrag.
nordanney18.09.20 09:22
Ybias78 schrieb:

Grundstück = 1.449 qm. Bewertung ING 1.449 qm x Bodenrichtwert (nicht Marktwert). Also komplett. Verstehe nicht wieso es nicht, wieso es nicht der Fall sein sollte. Wenn das Grundstück verkauft wird, sagt man auch nicht:
13x13m = Hausgröße x €
Rest = Garten, etc x geringerer Betrag.
A) eine komplette Bewertung zum Bodenrichtwert entspricht nicht der Beleihungswertverordnung
B) zum Bodenrichtwert gibt es Angaben, für welche Flächen und Grundstücksausnutzung er gilt
C) natürlich gibt man einen kompletten Preis an - der setzt sich aber aus Baulandpreis und Gartenlandanteil zusammen

Kannst Du ruhig glauben. Ich mache nichts anderes. Wenn Die ING es sich einfach machen will, dann ist es eben so. Hast Du das Gutachten in der Hand? Dann kannst du ja mal die Passagen hier einstellen.

P.S. Bewertung durch ING mit T€ 174. Wirklicher Wert z.B. 800qm zu 200€ = T€ 160 + 649qm zu 20€ = T€ 13 ==> zufällig dasselbe Ergebnis. Aber einmal korrekt gerechnet, einmal einfach gemacht.
Ybias7818.09.20 09:26
nordanney schrieb:

A) eine komplette Bewertung zum Bodenrichtwert entspricht nicht der Beleihungswertverordnung
B) zum Bodenrichtwert gibt es Angaben, für welche Flächen und Grundstücksausnutzung er gilt
C) natürlich gibt man einen kompletten Preis an - der setzt sich aber aus Baulandpreis und Gartenlandanteil zusammen

Kannst Du ruhig glauben. Ich mache nichts anderes. Wenn Die ING es sich einfach machen will, dann ist es eben so. Hast Du das Gutachten in der Hand? Dann kannst du ja mal die Passagen hier einstellen.

Nein, habe ich nicht. Nur die Zusage des Finanzberaters nachdem er die Anfrage gestartet hat und Sie positiv von der ING war. Kannst aber natürlich auch recht haben und die endgültige Zusage sieht anders aus.
K1300S18.09.20 09:49
BTT:
martinh1337 schrieb:

arbeiten die zb. unter der hand bezahlt werden müssen


Auch wenn hier wieder einiges an Infos fehlt: Funktionieren wird das Ganze - ggf. mit einem etwas kleineren Haus. Ihr solltet Euch nur vorab Gedanken zum Thema Kinder machen und wie das in Euer Konzept passt. Wenn Deine Frau/Freundin zu Hause bleibt, fallen gut 500,- EUR von ihrem Einkommen weg, insofern solltet Ihr Eure Rate dementsprechend planen.

Es hat den Anschein, dass der Großteil Eures aktuellen Vermögens nicht erarbeitet wurde, was nicht verwerflich ist, aber stellt Euch drauf ein, dass Ihr in Zukunft auch etwas für Euren Wohlstand tun müsst.
martinh133718.09.20 20:04
Hallo zusammen und danke für das fedback=)
Zu denn Kindern sind keine in Planung erst in max 5 jahren
Und ja es ist so das wir das meiste des Eigenkapital nicht erarbeitet haben muss aber dazusagen das wir mehr als 80k auf hoher kante haben aber das geld bei denn Zinsen lieber von der Bank nehmen
Zu dem thema "schwarzarbeit" wir sind hier sehr am Lande und jeder kennt jeden deswegen wird das eine große Rolle spielen da ich auch noch in der baubranche tätig bin und bis zu 40% auf fast alle Materialien bekomme habe ich mal mit denn 300k gerechnet =)
Wiesel2918.09.20 20:30
Ich wohne auch auf dem Dorf und weis, dass gerade bei Bestandsbauten eine Menge schwarz läuft. Da muss man sich nix vormachen. Dennoch muss man damit nicht in einem öffentlichen Forum hausieren gehen.
Bei deinem Vorhaben mit viel Eigenleistung und dem günstigen Bezug von Materialien sollte die Hausbank der erste Ansprechpartner sein.
ingbodenrichtwertgrundstück