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ᐅ Bauen mit GU: Zahlungsplan und Bürgschaften


Erstellt am: 03.01.24 11:48

jens.knoedel03.01.24 16:54
Schnubbihh schrieb:

GmbH & Co KG, korrekt!
Leider gibt es außer der Bilanz keinerlei Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, keine GuV und auch keine hilfreichen Erläuterungen im Text.
Keine Ahnung was Vorräte sind, dazu steht nur "Die Vorräte wurden anhand einer Inventur ermittelt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt."
Zunächst mal zerbrich Dir nicht den Kopf über die Zahlen. Die sind absolut nicht aussagekräftig (leider - aber das ist gerade bei Projektgesellschaften, die über keine eigene Bonität verfügen, ganz normal). Und auch die Einbringung von T€ 400 Kommanditkapital kann man interpretieren, wie man will.

Ist das Glas halb voll: Das Unternehmen (der Kommanditist = i.d.R. die GmbH, die auch die Komplementär GmbH ist) verfügt noch über Kapital, was zur Verfügung gestellt werden kann. Und es wird auch gemacht, da das Unternehmen an eine Zukunft des Projektes glaubt.
Ist das Glas halb leer: Die Bank (die schon die kurzfristigen Verbindlichkeiten zur Verfügung stellt) gibt der Gesellschaft keine weiteren Kredite. Zusätzliches Kapital ist aber zwingend nötig, da das Projekt aufgrund gestiegener Zinsen, höherer Kosten und fehlenden Kunden (die die Häuser/Wohnungen kaufen) aus dem Ruder läuft.

Beides ist pure Spekulation!!!
11ant03.01.24 17:04
jens.knoedel schrieb:

der Kommanditist = i.d.R. die GmbH, die auch die Komplementär GmbH ist
Dieselbe juristische Person gleichzeitig Komplementärin und Kommanditistin, das halte ich für ein Gerücht.
jens.knoedel schrieb:

Zusätzliches Kapital ist aber zwingend nötig, da das Projekt aufgrund gestiegener Zinsen, höherer Kosten und fehlenden Kunden (die die Häuser/Wohnungen kaufen) aus dem Ruder läuft.
Der TE baut ein Einfamilienhaus, das ist kein Projektgeschäft. Und einen GU, der gleichzeitig auch als BT tätig ist, würde ich nur in Ausnahmefällen nehmen.
jens.knoedel03.01.24 17:09
11ant schrieb:

Dieselbe juristische Person gleichzeitig Komplementärin und Kommanditistin, das halte ich für ein Gerücht.
Wird gerne gemacht. Haftungsgründe. Sehe ich täglich ;-)
Habe ich bestimmt schon unter anderem Namen geschrieben, bevor sich mal wieder der Adm... mit mir angelegt hat...
11ant schrieb:

Der TE baut ein Einfamilienhaus, das ist kein Projektgeschäft.
Wer weiß, was alles in der Gesellschaft drin ist. Wissen wir ja alles nicht. Nichtsdestotrotz ist die Eigenkapital-Decke mehr als dünn. Für nen Bauunternehmer zumindest. Bei nem Bauträger / Projektentwickler schon eher üblich (zumindest bis zu der Zeit, als die Zinsen explodierten).
11ant03.01.24 17:23
jens.knoedel schrieb:

Wird gerne gemacht. Haftungsgründe. Sehe ich täglich ;-)
Das glaube ich noch viel wenigerer. Dann wäre es ja keine KG mehr, von einer Ein-Mann-KG habe ich noch nie gehört.
Schnubbihh30.01.24 17:10
Kleines Update:
GU hat die 10% Vertragserfüllungsbürgschaft bis zur Übergabe des Hauses akzeptiert.

Eine zusätzliche Gewährleistungsbürgschaft würde 500€ pro Jahr für die 5 Jahre kosten.
Was meint Ihr dazu? Ich habe das Gefühl, dass sich das wohl nicht lohnen würde...
11ant30.01.24 17:25
Schnubbihh schrieb:

Eine zusätzliche Gewährleistungsbürgschaft würde 500€ pro Jahr für die 5 Jahre kosten.
Wer soll die erbringen: eine Bank oder Versicherung, für den Fall daß der GU nicht mehr existent ist ?
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