Bauen mit dem Ziel der Vermietung

P

Pianist

Ich musste damals nur einen Schrieb einreichen, dass mein Vater zustimmt. Inzwischen konnte ich ihn davon überzeugen, wenigstens die Hälfte auf meine Mutter zu übertragen, damit ich später zwei Freibeträge habe. Da sich der Gesundheitszustand meiner Eltern (vor allem meines Vaters) inzwischen rapide verschlechtert hat, und er dadurch auch nicht mehr besonders gut laufen kann, sehe ich es kommen, dass die beiden bald nicht mehr in ihrem Haus wohnen können, weil da einfach zu viele Treppen sind.

Daher überlege ich, ob es eine Lösung sein könnte, unter Wegfall des Garagengebäudes hinten ein kleines ebenerdiges barrierefreies EFH zu bauen, in welches die beiden einziehen. Dann könnte man sich überlegen, was man mit dem alten Haus macht. Mein Vater hat dort sein ganzes Leben verbracht, so dass ich davon ausgehe, dass er einem Abriss nicht zustimmen würde. Er hängt da sehr dran. Vermutlich hat er schon ein Problem mit dem Abriss des Garagengebäudes, weil wir das vor 20 Jahren gemeinsam gebaut haben. Aber irgendwann muss er ja den Realitäten mal ins Auge blicken.

Ich habe vom Finanzamt schriftlich, dass mein Haus steuerlich mir zugerechnet wird, auch wenn es zivilrechtlich meinen Eltern gehört. Wie das ist, wenn ich ein weiteres Haus baue, weiß ich nicht. Dann müsste ja eigentlich das gleiche gelten. Einer Übertragung zu Lebzeiten würde mein Vater jedenfalls nicht zustimmen, er möchte nichts aus der Hand geben. Dabei könnte man das ja gut mit Nießbrauch regeln, was wiederum den Wert reduziert und sich günstig auf die Erbschaftssteuer auswirkt...

Über das PV-Thema muss ich dann natürlich noch mal genau nachdenken und mir fachlichen Rat holen.
 
Musketier

Musketier

Ich habe vom Finanzamt schriftlich, dass mein Haus steuerlich mir zugerechnet wird, auch wenn es zivilrechtlich meinen Eltern gehört. Wie das ist, wenn ich ein weiteres Haus baue, weiß ich nicht.
Genau das meine ich. steuerlich gehört es zwar dir, zivilrechtlich aber deinen Eltern. Wer darf dann welche Verträge machen Mietverträge/Einspeiseverträge/Förderanträge/Kreditverträge usw. der steuerliche oder der zivilrechtliche Eigentümer?
Es kann durchaus sein, dass du dann Ping-Pong zwischen den Gesetzen spielst, da dieses von euch gewählte Konstrukt eigentlich in Deutschland nicht mehr existieren sollte.
Zumindest sollte auch da vorab wieder mehr rechtlicher und steuerlicher Gehirnschmalz reingesteckt werden, als im 08/15 Standardobjekt.
 
P

Pianist

Ja, das auf jeden Fall. Wobei mein Vater immer davon ausgeht, sowieso falsch beraten zu werden. Das wird insgesamt kein leichtes Projekt. Ich gehe ohnehin davon aus, dass er keinerlei Veränderung möchte. Nötigenfalls müssen wir irgendwelche Treppenlifte einbauen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2025
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