Bauen mit dem Ziel der Vermietung

Zuletzt aktualisiert 24.11.2025
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Pianist

Ich musste damals nur einen Schrieb einreichen, dass mein Vater zustimmt. Inzwischen konnte ich ihn davon überzeugen, wenigstens die Hälfte auf meine Mutter zu übertragen, damit ich später zwei Freibeträge habe. Da sich der Gesundheitszustand meiner Eltern (vor allem meines Vaters) inzwischen rapide verschlechtert hat, und er dadurch auch nicht mehr besonders gut laufen kann, sehe ich es kommen, dass die beiden bald nicht mehr in ihrem Haus wohnen können, weil da einfach zu viele Treppen sind.

Daher überlege ich, ob es eine Lösung sein könnte, unter Wegfall des Garagengebäudes hinten ein kleines ebenerdiges barrierefreies EFH zu bauen, in welches die beiden einziehen. Dann könnte man sich überlegen, was man mit dem alten Haus macht. Mein Vater hat dort sein ganzes Leben verbracht, so dass ich davon ausgehe, dass er einem Abriss nicht zustimmen würde. Er hängt da sehr dran. Vermutlich hat er schon ein Problem mit dem Abriss des Garagengebäudes, weil wir das vor 20 Jahren gemeinsam gebaut haben. Aber irgendwann muss er ja den Realitäten mal ins Auge blicken.

Ich habe vom Finanzamt schriftlich, dass mein Haus steuerlich mir zugerechnet wird, auch wenn es zivilrechtlich meinen Eltern gehört. Wie das ist, wenn ich ein weiteres Haus baue, weiß ich nicht. Dann müsste ja eigentlich das gleiche gelten. Einer Übertragung zu Lebzeiten würde mein Vater jedenfalls nicht zustimmen, er möchte nichts aus der Hand geben. Dabei könnte man das ja gut mit Nießbrauch regeln, was wiederum den Wert reduziert und sich günstig auf die Erbschaftssteuer auswirkt...

Über das PV-Thema muss ich dann natürlich noch mal genau nachdenken und mir fachlichen Rat holen.
 
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