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Erstellt am: 30.03.18 12:18

Fuchur31.03.18 21:31
1. Elternzeit < > Teilzeit

2. In einer bestimmten Ebene klaffen mitunter Rechtsanspruch des Beamten und Erwartungshaltung des Dienstherrn auseinander. Wer hat am Ende den längeren Hebel und wer muss ggf. welche Konsequenzen ausbaden?
haydee31.03.18 21:34
Der Dienstherr hat doch die Gesetze mit entschieden. Sollte er sich auch daran halten.
Elternzeit ist nicht unbedingt Teilzeit.
Fuchur31.03.18 21:44
"soll" ist aber schön ausgedrückt Die Realität hat leider kein Drehbuch.

Elternzeit heißt, du bleibst für einen gesetzlich definierten Zeitraum zuhause und bekommst dank staatlichem Anspruch anteilig deine Bezüge weiter.

Für Teilzeit gibt es idR keinen definierten Anspruch, vor allem aber ist die Dauer und der Grund beliebig zu vereinbaren. Oder auch komplett zu versagen, Stichwort: entgegenstehende, dienstliche Gründe.
Bookstar31.03.18 21:51
meine Güte seid ihr Off-Toppic, schlimm!
Domski31.03.18 21:57
So off topic ist das nicht. Ohne Kinder kann man prima eine Stunde einfach pendeln, wenn man dafür gemacht ist und der Job es "lohnt".

Mit Kindern sind genau die Entfernung zur Arbeitsstätte und die Möglichkeit zu Teilzeit, Homeoffice oder Freelancer-Tätigkeit die Fakten, die entscheidend sind. Meiner Meinung.
haydee31.03.18 22:21
Wobei auch die Nähe zur Familie gerade bei Kind/Kinder Vorteile hat.
10 Tage Kindkrank je Elternteil haben Beamte nicht. Großeltern einspannen oder Urlaub nehmen?
Das könnte die Nachteile des Pendelns aufheben.
anspruch