Hallo zusammen,
nach Erhalt der Baugenehmigung (Saarland) möchten wir gerne schnellstmöglich mit den Erdarbeiten auf dem Grundstück beginnen.
Die Unterlagen zur Statik und zum Wärmeschutz lassen aktuell noch auf sich warten, sodass wir die Baubeginnanzeige noch nicht versenden können.
Nun stellt sich mir die Fragen wie der Baubeginn näher definiert ist. Versteht man hierunter bereits Erdbewegungen oder bezieht sich die Anzeige auf den Start der Betonarbeiten?
Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und kann hiervon berichten?
Vielen Dank und Gruß
Max
nach Erhalt der Baugenehmigung (Saarland) möchten wir gerne schnellstmöglich mit den Erdarbeiten auf dem Grundstück beginnen.
Die Unterlagen zur Statik und zum Wärmeschutz lassen aktuell noch auf sich warten, sodass wir die Baubeginnanzeige noch nicht versenden können.
Nun stellt sich mir die Fragen wie der Baubeginn näher definiert ist. Versteht man hierunter bereits Erdbewegungen oder bezieht sich die Anzeige auf den Start der Betonarbeiten?
Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und kann hiervon berichten?
Vielen Dank und Gruß
Max
seat88 schrieb:
Meiner Meinung nach muss man das letztendlich nicht ganz so genau machen.Ganz dünnes Eis. Geht IMHO nur, wenn man die Leute auf'm Amt kennt. Wenn der Bagger den Mutterboden abschiebt, beginnt der Bau. Sollte es irgendjemanden stören, fängt's gleich mit 'nem Baustopp und ordnungsbehördlichem Verfahren an.Aber: No risk, no Fun und ich kann keinen Spass vertragen.