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Che.guevara01.12.16 08:46Salut,
beabsichtige ein Haus zu bauen, würde erste Schritte auf eigenem Grundstück gerne aus Guthaben erledigen und erst, wenn alle Unterlagen beisammen sind, die Finanzierung angehen.
Ist ein derartiges Vorgehen hinderlich, weil dann die KFW-Mittel fürs Effizienzhaus nicht mehr gewährt werden können?
beabsichtige ein Haus zu bauen, würde erste Schritte auf eigenem Grundstück gerne aus Guthaben erledigen und erst, wenn alle Unterlagen beisammen sind, die Finanzierung angehen.
Ist ein derartiges Vorgehen hinderlich, weil dann die KFW-Mittel fürs Effizienzhaus nicht mehr gewährt werden können?
Ja, das kann ein Auschlusskriterium sein.
Da du mit Details geizt, sei hier nur der Hinweis gegeben, dass die Kfw alle nötigen Informationen auf deren Website bereit hält. Stichwort Förderbedingungen, "So funktioniert's", Beispiele, FAQs ... die Website ist von den Hinweisen in dieser Art gerade zu übersät.
Da du mit Details geizt, sei hier nur der Hinweis gegeben, dass die Kfw alle nötigen Informationen auf deren Website bereit hält. Stichwort Förderbedingungen, "So funktioniert's", Beispiele, FAQs ... die Website ist von den Hinweisen in dieser Art gerade zu übersät.
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toxicmolotof01.12.16 10:07Dan kann nicht nur, das ist definitiv ein Ausschlussgrund.
Was du normalerweise vorher erledigen kannst, sind vorbereitende Maßnahmen wie Abriss eines alten Gebäudes, Rodung etc... Sobald du mit dem Bau beginnst (z.B. Kelleraushub, Bodenaustausch) hast du die Chance auf die KFW verwirkt.
Was aber gut ist, du kannst erstmal nur die KFW beantragen und den Rest vorfühlen und später abschließen.
Was du normalerweise vorher erledigen kannst, sind vorbereitende Maßnahmen wie Abriss eines alten Gebäudes, Rodung etc... Sobald du mit dem Bau beginnst (z.B. Kelleraushub, Bodenaustausch) hast du die Chance auf die KFW verwirkt.
Was aber gut ist, du kannst erstmal nur die KFW beantragen und den Rest vorfühlen und später abschließen.
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Che.guevara01.12.16 12:35Eine der (nicht nachvollziehbaren) Auskünfte war:
Ja, kann auch später noch, es muss innerhalb 3 Monaten und darf nicht mehr als 50% fertiggestellt sein ...
Ja, kann auch später noch, es muss innerhalb 3 Monaten und darf nicht mehr als 50% fertiggestellt sein ...
T
toxicmolotof01.12.16 17:41Gesprochenes Wort ist die Zeit nicht wert, in der es gesprochen wurde, zumindest was die KFW betrifft. Da ist es ziemlich eindeutig.
Es zählt, was steht...
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