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ᐅ Bauantrag: Wie geht es weiter?

Erstellt am: 07.10.21 20:24
M
majuhenema
Liebe Gemeinde,

nachdem unser Bauantrag im Gemeinderat genehmigt wurde, ging er am 24.08. im zuständigen Landratsamt (in Bayern) ein. Dieses teilte uns mit, dass unser Bauantrag der Genehmigungsfiktion unterliegt. Hierfür ist Voraussetzung, dass die Unterlagen vollständig und prüffähig sind.
Am 07.09. erreichte uns dann ein Bescheid, dass unser Antrag nicht vollständig bzw. prüffähig sei. Es wurden sechs Punkte aufgeführt, die nachzureichen sind. Diese gaben ließen wir nacharbeiten und reichten die Ergänzungen erneut ein. Heute erreichte ich die technische Prüferin im Bauamt. Diese teilte mir mit, dass nun alle Forderungen erfüllt sind. Unser Architekt hatte ebenfalls Kontakt zu ihr und teilte uns heute mit, dass unser Bauantrag nun in "die Sitzung" gehen würde.
Leider sagt mir das wenig und ich erreiche unseren Architekten erst wieder Anfang der Woche.

Mir brennen nun drei Fragen unter den Nägeln:
1. Könnt ihr mir weiterhelfen, was mit "geht in die Sitzung" gemeint ist? Ich bin davon ausgegangen, dass der Bauantrag zunächst technisch und dann genauer geprüft wird.
2. Was sind die nächsten Schritte?
3. Wie lange schätzt ihr dauert die Baugenehmigung noch?

Ich danke euch vorab! 🙂
11ant07.10.21 22:35
Wenn nach Eurer Gemeindeordnung ein Einfamilienhaus durch den Rat muß, dann selbstverständlich auch durch den der den Verwaltungsakt vornehmenden Ebene, und nicht nur der vorbereitenden.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
M
majuhenema
07.10.21 22:41
11ant schrieb:

Wenn nach Eurer Gemeindeordnung ein Einfamilienhaus durch den Rat muß, dann selbstverständlich auch durch den der den Verwaltungsakt vornehmenden Ebene, und nicht nur der vorbereitenden.

Das heißt konkret? Bauausschuss? Stadtrat?
11ant07.10.21 23:06
majuhenema schrieb:

Das heißt konkret? Bauausschuss? Stadtrat?
Das heißt überall wo die Baugenehmigung Kreisangelegenheit ist, daß es auf der Kreisebene zu behandeln ist. Auch im Kreistag wird das eigentlich beratende Gremium wohl ein Bauausschuss sein, in der Plenarsitzung hält man sich nicht mit Fachberatungen auf. Fachlich sind Ausschüsse zuständig, die beraten inhaltlich und geben ihr Votum zu den Plenarunterlagen und an ihre Ratsmitglieder in den Fraktionssitzungen. Abstimmungen geschehen dann im Plenum per Handzeichen, da werden die TOP 27 a bis z am Fließband aufgerufen, seltenst will da noch irgendwer eine Tischrede zu halten. In Bundesländern mit zweistufiger Antragsbearbeitung (Orts- oder Verbandsgemeinde nimmt die Anträge nur ein, den Verwaltungsakt erläßt dann das Landratsamt) ist entsprechend der Bauausschuss des Landkreises der entscheidende Zirkus. Das mag nach Bundesland verschieden sein, daß die sich überhaupt die Zeit für "unser´ Oma ihr klein´ Häuschen" nehmen. Mir würde für solche Peanuts ein Amtsleiter genügen, oder geht es bei Euch um eine wesentliche Ausnahme ?
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Mahri2308.10.21 11:41
Wir hatten nach Eingang unseres Antrages beim Landkreis,einen Online-Zugang zum Portal unserer Baubehörde bekommen.
Dort konnten wir jeden Tag reinschauen und sahen auch die Fristen der jeweiligen,beteiligten "Unterbehörden" die im Endeffekt den Antrag genehmigen mussten. Dort standen auch die genauen Zeiten/Fristen drin,die jede Behörde/Stadt Zeit hat um den Vorgang zu beenden. Fand ich sehr interessant.
Irgrendwann,nach ca. 4.Monaten (war ja Corona Hoch-Zeit) waren dann alle Bereiche grün und die Baugenehmigung wurde erteilt.
Dann muß man nur noch den Bescheid der Baubehörde bezahlen und schwupps,hatte das Bauunternehmen das wichtige Baustellenschild. 🙂
M
majuhenema
08.10.21 14:01
11ant schrieb:

Mir würde für solche Peanuts ein Amtsleiter genügen, oder geht es bei Euch um eine wesentliche Ausnahme ?

Danke für deine Ausführungen!
Wir können nach §34 Baugesetzbuch bauen und haben alle Abstandsflächen eingehalten. Außerdem gibt es in der direkten Nachbarschaft Häuser im ähnlichen Stil.

Ich rufe am Dienstag nochmal im Amt an und lass es mir genauer erklären. Die zuständige Beamtin ist nämlich bis dahin im Urlaub. 😉
11ant08.10.21 14:06
Mahri23 schrieb:

Wir hatten nach Eingang unseres Antrages beim Landkreis,einen Online-Zugang zum Portal unserer Baubehörde bekommen.
Dort konnten wir jeden Tag reinschauen und sahen auch die Fristen der jeweiligen,beteiligten "Unterbehörden" die im Endeffekt den Antrag genehmigen mussten. Dort standen auch die genauen Zeiten/Fristen drin,die jede Behörde/Stadt Zeit hat um den Vorgang zu beenden. Fand ich sehr interessant.
Auch wenn es dann dort möglicherweise morgen keine freien Grundstücke mehr gibt: verrätst Du, welcher Landkreis so fortschrittlich ist ? - hat der einen parteilosen Landrat ?
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