ᐅ Bauantrag (Architekt) vor Auswahl des Hausanbieters
Erstellt am: 07.07.15 08:38
Bauexperte schrieb:
Nicht wirklich. Dann wird das Haus höchstens schmaler, falls die Rastermaße ein Problem sein solltenOder breiter, schliesslich müssen ja die Räume wieder angepasst werden. Da kann aus einem 2 Meter breit geplanten Raum bei einem Raster von 62,5 schnell mal 2,50 werden, weil alles andere zu schmal ist. Kann sich dann durch jeden Raum ziehen 😉
Bauexperte schrieb:
Ich bin mir auch nicht abschließend sicher, daß er tatsächlich einen FH-Anbieter meint oder unter dem Begriff "Fertig" alles gemeint ist, was aus einer Hand liefert 😉Lassen wir uns aufklären. @texet was meinst Du genau?
Bauexperte schrieb:
Ich sehe eher ein Problem - so es sich als solches bezeichnen läßt, daß der TE die Architekturleistungen 2x bezahlen wird 😉Nun, das Architektenhonorar ist ja oftmals im Angebot der überregionalen Anbieter inkludiert, meinst Du das als Doppelung? Aber sie sind bei den Hausanbietern im unteren Preissektor auch meist nichts wert 😉
Allerdings weiss ich nicht, wie sich die Kosten des Bauantrages prozentual bei der Architektenleistung bemerkbar machen...
Gruss Yvonne
B
Bauexperte07.07.15 11:38ypg schrieb:
Nun, das Architektenhonorar ist ja oftmals im Angebot der überregionalen Anbieter inkludiert, meinst Du das als Doppelung? Ja.ypg schrieb:
Aber sie sind bei den Hausanbietern im unteren Preissektor auch meist nichts wert 😉Das ist Ansichtssache; zum Gesamtangebot passen sie immer 😉ypg schrieb:
Allerdings weiss ich nicht, wie sich die Kosten des Bauantrages prozentual bei der Architektenleistung bemerkbar machen...Das läßt sich auch kaum prozentual abgreifen. Der eine hat fest angestellte Architekten/Bauzeichner, der andere kauft diese Leistungen zu und ist deshalb dann teuer, wenn es an Abweichungen von der Standardplanung geht.Bei den seriösen Anbietern muß die Leistung Architekt - bis auf wenige Ausnahmen - hinzugekauft werden. Insofern sehe ich kein Problem, frei in der Wahl eines Anbieters zu bleiben; trotz oder gerade wegen vorhandener Baugenehmigung.
Grüße, Bauexperte
Hallo,
gemeint ist einer der großen Hausanbieter, wie Weberhaus, Streif Haus usw., also in Fertigteile Holzständerbauweise, Komplettpreisangebot für "Rundum-Sorglos"...
Auf Nachfrage bei diesen wurde explizit gesagt, dass die Architektenleistung aus ihrem Preis rausgerechnet wird, wenn die Leistung bis zum genehmigungsverfahren geht. Liegt nur ein Architektenentwurf vor, muss man komplett zahlen (verständlich)
gemeint ist einer der großen Hausanbieter, wie Weberhaus, Streif Haus usw., also in Fertigteile Holzständerbauweise, Komplettpreisangebot für "Rundum-Sorglos"...
Auf Nachfrage bei diesen wurde explizit gesagt, dass die Architektenleistung aus ihrem Preis rausgerechnet wird, wenn die Leistung bis zum genehmigungsverfahren geht. Liegt nur ein Architektenentwurf vor, muss man komplett zahlen (verständlich)