ᐅ Bauabnahme durch die Stadt vor Einzug?
Erstellt am: 09.03.23 22:13
Ein Blick in die Baugenehmigung (textlicher Teil) kann Aufklärung bringen. Was genau steht dort? In NRW ist es tatsächlich so dass formal der Bezug (also die Benutzung) erst nach der behördlichen Abnahme erlaubt ist. Nach der sogenannten "Abnahme" bekommt man bei Mängelfreiheit eine Bescheinigung, ist reine Formsache. Wenn alles gut geht. Wenn aber z.B. irgendein Versicherungsfall vor der Abnahme eintritt kann ich mir gut vorstellen dass die Versicherung darüber gern sich aufhängen wird und die Regulierung verweigert.
D
DaGoodness10.03.23 09:18sergutsh schrieb:
In NRW ist es tatsächlich so dass formal der Bezug (also die Benutzung) erst nach der behördlichen Abnahme erlaubt ist. Nach der sogenannten "Abnahme" bekommt man bei Mängelfreiheit eine Bescheinigung, ist reine Formsache. Also bei uns (auch NRW) gab es so etwas noch nicht. Unser Einzug ist aber auch schon fast 7 Jahre her. Gibt es dazu irgendeine Quelle zu der Aussage, dass es in NRW so ist?Bei uns kam damals niemand vom Amt vorbei und wir haben auch keinerlei Bescheinigung bekommen.
Wir sind eingezogen und fertig.
B
Bauenaberwie10.03.23 09:27Sehr komisch alles, in der Baugenehmigung steht nur das zur Fertigstellungsanzeige ein Stellplatz vorhanden sein muss. Mehr auch nicht, es steht nicht explizit drin das jemand vorbei kommt. Leider ist die Bauberatung unserer Stadt nicht erreichbar….
Bauenaberwie schrieb:
Sehr komisch alles, in der Baugenehmigung steht nur das zur Fertigstellungsanzeige ein Stellplatz vorhanden sein muss. Mehr auch nicht, es steht nicht explizit drin das jemand vorbei kommt. Leider ist die Bauberatung unserer Stadt nicht erreichbar….Na dann… mach Dir keine Sorgen.Bei uns kam die Gemeinde, nachdem 90% in die Häuser gezogen sind, das Baugebiet quasi fertig war und haben den äußeren Eindruck überprüft. Über unserem Wohngebiet schwebt ein Gestaltungsrahmen, der einzuhalten war. Da wollten die sich dann gegenseitig auf die Schultern klopfen und loben.
DaGoodness schrieb:
Gibt es dazu irgendeine Quelle zu der Aussage, dass es in NRW so ist?So steht es im Gesetz, nennt sich Bauordnung NRW 2018, Paragraf 84Ähnliche Themen