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ᐅ Bankbürgschaft bei "Barzahler"

Erstellt am: 10.03.10 11:52
D
dieter131
D
dieter131
10.03.10 11:52
Hallo liebe Häuslebauer,

werde in diesem Frühjahr mit einem Fertighaushersteller einen kleinen
Bungalow bauen.
Als "Barzahler" würde ich vom Hersteller eine Bürgschaft Ihrer
Sparkasse erhalten. Folgende Frage stellt sich für mich:

1. Die Bürgschaft erhalte ich erst nach Zahlung der Rechnung (100%)
wie kann ich mich dabei absichern, dass die Bürgschaft wirklich
kommt. Kann man z.B. eine Überweisung tätigen, die auf das Konto
der Baufirma kommt, aber erst "freigegeben" wird, wenn ich die
Bürgschaft erhalte.

2. Reicht eine Bürgschaft bei einem kleinen Fertighaus über 6 Monate
aus.

3. Was ist, wenn in der Garantiezeit das Unternehmen insolvent geht ?

Ich weiß, viele Fragen aber vielleicht hat einen ähnlichen Fall der
ein oder andere von Euch bereits durchgespielt.
Auf jeden Fall lieben Dank für Eure Antworten.
Dieter131
F
freiburger
11.03.10 18:38
Was wäre denn das für eine Bürgschaft?

Hallo Dieter 131,

welcher Art soll die Bürgschaft denn sein? Handelt es sich um eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder um eine Bürgschaft für Mängelgewährleistung?
D
dieter131
12.03.10 11:08
Hallo Freiburger,
vielen Dank für Deine Antwort.
Es handelt sich um eine Vertragserfüllungsgarantie der
Sparkasse Pforzheim, da erst nach Bezahlung die
Produktion (ca. 8 Wochen) der Hausteile (Holzständer) erfolgt und dann der eigentliche Hausbau.
Nur....nach der Überweisung ist für einige Zeit luftleerer
Raum und reines Vertrauen angesagt, bis halt die Bürg-
schaft in meinen Händen ist.
Vorab noch mal herzlichen Dank.
Dieter
6
6Richtige
12.03.10 12:22
Bei 100 % Vorkasse würde ich vorsichtig werden, warum nicht nach Baufortschritt bezahlen?
F
freiburger
12.03.10 15:42
Bürgschaft

Eine Zahlung zu leisten, bevor mit den Arbeiten begonnen ist, halte ich für unüblich. Natürlich kann die Baufirma das fordern, darauf würde ich aber nicht eingehen.

Auch bei Vertragserfüllungsbürgschaften kann man Klauseln einbringen, dass die Bürgschaft erst in Kraft tritt, wenn die vereinbarte Summe entsprechend bezahlt ist. Insofern könnte die Garantie bereits vorher erbracht werden und nach Erhalt die Zahlung fließen. Auf keinen Fall würde ich bereits eine so hohe Anzahlung leisten, ohne eine Sicherheit dagegen zu haben. Die 100% beziehen sich wohl auf einen Teilbetrag des Gesamtpreises, eine Abschlagszahlung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bereits der gesamte Hauspreis angezahlt werden muss. Dass wäre meiner Ansicht nach völlig ungerechtfertigt und nicht zu akzeptieren.

Wie lange braucht denn der Haushersteller um die Teile zu produzieren und aufzubauen ? Das geht ja auch nicht von heute auf morgen. Viele denken ja, dass so ein Fertighaus ganz schnell gebaut wäre. Der Aufbau geht schnell. Aber wie lange braucht die Produktion der Teile? Hier können auch Monate ins Land ziehen. Und für die angezahlte Summe werden Zinsen fällig.
D
dieter131
12.03.10 16:23
Vielen Dank für die Info. Das hilft mir schon erheblich weiter und ich sehe dies genauso, dass die Bürgschaftsklausel die
eleganteste/sicherste Variante ist, wobei natürlich noch ein
Restbetrag als zusätzlich Sicherheit bis zur Erstellung offen
bleibt.
Die Zeiten sind wie folgt geplant:
8 - 10 Wochen Produktion
4 Tage Hausbau (auf dann bereits vorhandener Bodenplatte)
4 Wochen für Innenarbeiten Sanitär/Elektro/Fußbodenheiz.
Zusätzlich müssen noch ein paar Tage für die Erdwärmepumpe (Bohrung, Sicherung, Zuleitungen) gerechnet werden.
Aber was halt wichtig ist, war die Idee mit der Klausel und
das hilft mir erheblich weiter.
Danke + LG

Dieter
sparkassebürgschaftzahlungfertighaus