Hallo,
meine Heizung wurde gestern soweit fertiggestellt und das Aufheizprogramm begonnen.
Ich erreiche mit meiner Luft-Wasser-Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von 4,5 und hab daher bei der BAFA einen Antrag auf Innovationsförderung (vor Vorhabensbeginn) gestellt und auch positiv bescheidet bekommen.
Man muss dann ja spätestens 9 Monate später die restlichen Unterlagen einreichen, unter anderem steht da:
"detaillierte Rechnung auf den Namen des Antragstellers".
Beim ersten Antrag war es nur ein Angebot, das hat mir der Heizungsbauer (Sub des GÜ) also Kopie gemacht.
Aber eine Rechnung kann er mir ja nicht schreiben, die bekommt der GÜ!
Und von dem bekomme ich keine detaillierte Rechnung, sondern "nur" eine Abschlagszahlungs-Aufforderung...
Wie habt ihr denn das gelöst?
meine Heizung wurde gestern soweit fertiggestellt und das Aufheizprogramm begonnen.
Ich erreiche mit meiner Luft-Wasser-Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von 4,5 und hab daher bei der BAFA einen Antrag auf Innovationsförderung (vor Vorhabensbeginn) gestellt und auch positiv bescheidet bekommen.
Man muss dann ja spätestens 9 Monate später die restlichen Unterlagen einreichen, unter anderem steht da:
"detaillierte Rechnung auf den Namen des Antragstellers".
Beim ersten Antrag war es nur ein Angebot, das hat mir der Heizungsbauer (Sub des GÜ) also Kopie gemacht.
Aber eine Rechnung kann er mir ja nicht schreiben, die bekommt der GÜ!
Und von dem bekomme ich keine detaillierte Rechnung, sondern "nur" eine Abschlagszahlungs-Aufforderung...
Wie habt ihr denn das gelöst?
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Ich würde im Zweifel bei der Bafa anrufen... die waren letztes Jahr noch sehr hilfsbereit... dieses Jahr haben sie glaub ich ein Call-Center aufgemacht und sind zumindest noch etwas hilfsbereit. Ich glaube die wollen die Bauleistungsbeschreibung in dem Fall - steht aber auch noch mal auf dem zweiten Formular, was man bekommt.
Vergiss nicht die Beauftragung des Qualitätscheck Wärmepumpe für in einem Jahr (sehr strange, aber das muss auf der Rechnung ausgewiesen sein bzw. gesondert beauftragt werden)
Vergiss nicht die Beauftragung des Qualitätscheck Wärmepumpe für in einem Jahr (sehr strange, aber das muss auf der Rechnung ausgewiesen sein bzw. gesondert beauftragt werden)
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