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ᐅ Außenkaminrohr als Teil des Hauses zu werten

Erstellt am: 30.06.15 21:28
P
peerless
P
peerless
30.06.15 21:28
Guten Abend zusammen,
Eine vielleicht etwas ungewöhnliche Frage, aber ich muss sie trotzdem stellen.

Wir bauen gerade an und haben einen Kamin geplant, zu dem ein Aussenkaminrohr gehört.

Der Anbau endet genau 3m vor der Grundstücksgrenze und jetzt kam die Frage auf, ob wir das Kaminrohr überhaupt anbringen dürfen oder ob dieses Rohr zum Baukörper gezählt wird und somit das noch als Abstand hinzugerechnet werden muss. Wir haben nämlich ziemlich komische Nachbarn und da möchten wir lieber auf Nummer sicher gehen,
Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt verständlich rüber bringen und danke euch schon jetzt für eure Antworten!

Herzliche Grüße!
D
DG
01.07.15 10:37
Hallo Peerless,

nach Bauordnung NRW sind Gebäude:

§2 (2) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.

Des Weiteren gilt:

§6 (1) Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten. [...]

(7) Bei der Bemessung der abstandsfläche bleiben außer Betracht, wenn sie nicht mehr als 1,50 m vor die Außenwand vortreten,

2. untergeordnete Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge und Terrassenüberdachungen, wenn sie von den gegenüberliegenden Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt sind [...]

Dazu ergänzend die Kommentierung des Gesetzes "Hinweise zu §§ 6 und 73 Bauordnung NRW, Stand 15.01.2010":

7.2 untergeordnete Bauteile
7.2.1 Der Verweis auf Gesimse, Dachvorsprünge und Terrassenüberdachungen ist nur beispielhaft. Begünstigt sind allgemein untergeordnete Bauteile. Das können z. B. auch Lüftungsaustritte, Vergitterungen sein.

Heißt im Klartext: Gebäude lösen Abstandsflächen aus, untergeordnete Bauteile idR nicht.

Aber: vorher Bebauungsplan checken, Nachbarrecht/gemeindliche Satzungen prüfen (meist nur bei offenen Feuerstellen spezielle Regelungen) und BezSchornsteinfeger befragen. Der BezSchornsteinfeger muss die Anlage eh abnehmen und der kann sicher was zur Anbringung außen sagen bzw. dies dem Bauamt beschreiben, damit dort Klarheit herrscht.

MfG
Dirk Grafe
P
peerless
01.07.15 15:01
Lieber Dirk, herzlichen Dank für die wirklich sehr aufschlussreiche Antwort. Der Schornsteinfeger war schonmal hier und kennt unsere Pläne, hat aber nichts dazu gesagt.
Es war nur unsere eigene Sorge, da auch unser Architekt keine Antwort wusste und wir den Nachbarn nicht wieder etwas zum Anstoß geben wollen.
gebäudebauordnungabstandsflächengesimsedachvorsprüngeterrassenüberdachungen