Hallo,
wir möchten in diesem Jahr unsere große Außenanlage angehen.
Wir sind bereits mit einem Gartenbauer im Gespräch und wollen im Mai loslegen.
Unsere Nachbarn haben ihr Grundstück bereits durch eine Mauer mit Schalsteinen abgegrenzt. Siehe Bild !
Deren AußenAnlage ist komplett aufgeschüttet und fertig, schon länger.
Jetzt stellt sich uns die Frage, können wir einfach gegen die Mauer der Nachbarn arbeiten, also ganz normal begradigen und rasen säen? Oder muss man das mit denen definitiv klären, was kann da auf uns zukommen?
Die Nachbarn sind nett und wir werden sie auf jeden Fall ansprechen bevor wir loslegen, jetzt nur schon mal vorab die Frage, kennt sich jemand von euch da aus? Was könnten die im Worst Case verlangen?
Viele Grüße und danke
wir möchten in diesem Jahr unsere große Außenanlage angehen.
Wir sind bereits mit einem Gartenbauer im Gespräch und wollen im Mai loslegen.
Unsere Nachbarn haben ihr Grundstück bereits durch eine Mauer mit Schalsteinen abgegrenzt. Siehe Bild !
Deren AußenAnlage ist komplett aufgeschüttet und fertig, schon länger.
Jetzt stellt sich uns die Frage, können wir einfach gegen die Mauer der Nachbarn arbeiten, also ganz normal begradigen und rasen säen? Oder muss man das mit denen definitiv klären, was kann da auf uns zukommen?
Die Nachbarn sind nett und wir werden sie auf jeden Fall ansprechen bevor wir loslegen, jetzt nur schon mal vorab die Frage, kennt sich jemand von euch da aus? Was könnten die im Worst Case verlangen?
Viele Grüße und danke
tomtom79 schrieb:
@chewbacca123 mit dem Nachbarn reden vielleicht will er es auch und ihr teilt sich die Kosten.Schau mal das Bild, die Garage ist doch sicher viel viel höher als in RLP erlaubt?
Also die Garage ist von Satteldach her so hoch wie deren Wohnhaus nebendran. Und da soll jetzt noch ein Carport vorne dran
chewbacca123 schrieb:
Ach so, da kommen eh Büsche hin als Sichtschutz, daher kein verputzenna dann brauchst ja auch nicht erst Rasen einsähen, der dann wieder weg muss.
chewbacca123 schrieb:
Schau mal das Bild, die Garage ist doch sicher viel viel höher als in RLP erlaubt?
Also die Garage ist von Satteldach her so hoch wie deren Wohnhaus nebendran. Und da soll jetzt noch ein Carport vorne dranDas musst du im Bebauungsplan nachlesenÄhnliche Themen