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ᐅ Aushub vom Nachbargrundstück zwischenlagern?


Erstellt am: 23.08.15 11:05

Bieber081523.08.15 22:28
Jackie schrieb:
Wie würdet ihr die Anfrage beantworten? Evtl. mit Fristvergabe?
Auf welchem Wege wurde angefragt (mündlich? fernmündlich? schriftlich?). Auf dem gleichen Wege würde ich antworten. Welche Gründe gibt es, dass der Aushub nicht auf dem jeweils eigenen Grundstück gelagert werden kann? Warum soll es bei euch geschehen? Ist das nachvollziehbar? Sinnvoll?

Wie andere auch schrieben, würde ich die Bedingungen der Lagerung schriftlich festhalten. Dazu gehört ein Termin, wann das Zeug wieder weg kommt, wer verantwortlich ist, dass das Zeug wieder weg kommt, wer die Kosten trägt.

Wer der Nachbar seriös und freundlich ist, wird er selbstverständlich keine Einwände gegen ein solches Schriftstück haben. Er hat ja nichts böses im Sinn, sondern er erbittet einen Gefallen und weiß, dass er die erforderliche Vertrauensbasis schaffen muss.

Wenn alles schön ist, könnt ihr euch auf dem so geschaffenen "Feldherrnhügel" treffen und dort mit einem Bier auf den daneben entstehenden Neubau des Nachbar anstoßen.
BauPaar25.08.15 01:06
BeHaElJa schrieb:
Sind Menschen alles miese Egoisten, die bei jeder Gelegenheit den Nachbarn beschei*en wollen? Mal ehrlich, der weiß doch auch, dass er neben dir sein Leben lang wohnen wird... aber gut, vielleicht liege ich falsch.
Radio Eriwan, sag ich nur: Es kommt darauf an... Wenn's ein (Klischee-)Lehrer, Anwalt "o.ae." ist, kann das schon arg belastend sein - eigentlich bin ich auch ein FReund eher pragmatischer Regelungen, die Erfahrungen der Vergangenheit (Bau-unabahengig!) haben mich allerdings schon sehr viel Geld gekostet, sodass der Skeptiker in mir leider die Oberhand gewinnen würde
ypg25.08.15 13:58
Meine Arbeitsstelle gönnt mir leider nicht, an nur das Gute im Menschen zu glauben. Allerdings gehe ich privat erst mal von einem gesunden Grundvertrauen aus. Und ja, das kann man auch enttäuschen - aber zwischen Nachbarn könnte man auch per Handschlag etwas besiegeln
Saruss25.08.15 15:16
Bei mir und den (beim Bauen) zukünftigen Nachbarn haben wir so was (Erde lagern, Platz während Bauphase) alles mündlich abgesprochen und es ist ohne Ärger alles gut geworden.
Bauexperte25.08.15 18:48
Guten Abend,
Jackie schrieb:

Prinzipiell habe ich kein Problem damit, allerdings weiß ich nicht, ob dies evtl. notwendige eigene Vermessungsarbeiten auf unserem Grundstück behindern oder beeinträchtigen könnte.
Eigentlich nicht; ihr könnt aber einen Platz außerhalb eures Baufensters zur vorübergehenden Lagerung des Aushubs festlegen.
Jackie schrieb:

Wie würdet ihr die Anfrage beantworten? Evtl. mit Fristvergabe?
Ich habe schon viel in meinem Leben erlebt und mich daher von der romantischen Vorstellung verabschiedet, daß ein Handschlag einen Vertrag ersetzen kann

Wenn der Nachbar frei von Arg ist, wird er verstehen, wenn Du einen Zweizeiler unterzeichnet wissen willst. Darin solltest Du den Ort, Menge und die Verweildauer des Aushubs festhalten. Kommt der Nachbar dieser Vereinbarung ohne Erinnerung nach, kannst Du Dich freuen, einen verlässlichen Menschen gefunden zu haben und vlt. die nächste Vereinbarung via Handschlag andenken.

Grüße, Bauexperte
klblb25.08.15 20:42
Der Erdhaufen muss auch gesichert werden. Klingt komisch, ist aber so. Die Sicherung muss der Nachbar übernehmen und auch für sämtliche Schäden haften. Ist jetzt sehr spiessig, aber wird dann halt ein 4- statt 2-Zeiler.
Du bist für Dein Grundstück verantwortlich und hast eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
schriftlichgrundstückvereinbarung