ᐅ Aufpreis Fassadenfarbe von weiß auf Farbe?
Erstellt am: 02.02.23 10:47
Sunshine38704.02.23 17:05
Naja. Farbe frei wählbar ist Natürlich wirklich super unkonkret. Vor Gericht hättest du da wohl schlechte Karten irgendwas durchzusetzen. Denn frei wählbar kann ja auch heißen. Gelb oder Rot als Außenfassade. Und sonst 10.000€ Aufpreis für alle anderen Farben. Und frei wählbar ist ja die Farbe bei jedem GU. Nämlich gegen Aufpreis. Deswegen ist das rechtlich nicht eindeutig. Ganz im Gegenteil. Aber ich kenne auch, dass sich auf dem Land an Absprachen gehalten wird und dann auch mal zusätzliche Steckdosen nicht in Rechnung gestellt werden (wenn es einem während dem Bau einfällt), wenn man fair miteinander auf beiden Seiten umgeht.
WilderSueden04.02.23 17:21
"Frei wählbar" in der Baubeschreibung eines Verbraucherbauvertrags bedeutet eher, dass der GU schlechte Karten hat. Der Verbraucherschutz legt die unkonkrete Formulierung des professionelleren Vertragspartners (in dem Fall der GU) nämlich regelmäßig nicht zu dessen Vorteil aus.
Oberhäslich04.02.23 20:07
Frei wählbar heißt einfach nur dass man sich das Haus farblich nach persönlichem Gusto anstreichen lassen kann. Das beinhaltet keine Preisfrage. Konkret müsste dastehen: "ist ohne Aufpreis oder kostenlos frei wählbar".
WilderSueden04.02.23 20:41
Eine Baubeschreibung beschreibt nicht die Möglichkeiten, sondern ein konkretes Produkt.
Sunshine38704.02.23 21:53
Genau. Konkret ist das nicht. Du kannst Natürlich die Farbe frei wählen. Doch ob mit oder ohne Aufpreis ist damit eben nicht eindeutig geregelt.
kati133704.02.23 22:11
Natürlich ist das geregelt. Ich sprach über eine Bauleistungsbeschreibung. Die ist konkreter Bestandteil unseres Werkvertrages. In so einer Bauleistungsbeschreibung geht es ja ganz konkret um die Fragestellung "was ist im Preis enthalten und was nicht". Wenn da steht "Farbe wählbar", dann ist das zwar nicht sonderlich detailliert, aber ich glaube eine Auslegung "Farbe wählbar, kostet dann aber Aufpreis" wäre rechtlich nur schwer durchsetzbar.
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