W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Anzeige Ordnungsamt samt Foto rechtens?


Erstellt am: 11.07.20 22:48

M4rvin12.07.20 13:35
Ah ok. Also hast du deinen Mutterboden auf einem fremden Grundstück abgeladen?

Ob Bild oder nicht, wenn er dich anzeigt, wirst du wohl „Schuld“ haben.
HilfeHilfe12.07.20 13:43
M4rvin schrieb:

Ah ok. Also hast du deinen Mutterboden auf einem fremden Grundstück abgeladen?

Ob Bild oder nicht, wenn er dich anzeigt, wirst du wohl „Schuld“ haben.
Auf einem Schutzwall . Die Schuld ist ja unstrittig einen Karren Mutterboden weggefahren zu haben . Meine frage ist ob er mich beim „ Corpus delicti“ fotografieren kann . Bzw noch nicht mal der Karren war schon leer
Ben-man12.07.20 15:10
Einfach mal bei der Rechtsschutzversicherung nachfragen.
M4rvin12.07.20 16:15
Der kann dich auch nackt unter dusche fotografieren, aber dürfen tut er das halt nicht! (Außer er hat deine Erlaubnis )

Er kann dich mit oder ohne Foto anzeigen, aber wenn er das Foto als „Beweis“ zeigt, wird das natürlich nicht gewertet und du kannst ihn anzeigen.

Also warte einfach mal ab, wenn was kommt zahl deine 30€ und dann zeigst du halt ihn an!
Malunga12.07.20 16:48
Das ist so leider alles nicht richtig.
Einfach mal 201a stgb nachlesen.

Grundsätzlich ist es nur verboten, Bilder zu veröffentlichen, oder geschützt Bereiche zu fotografieren oder das Ansehen dadurch zu schädigen.
Sollte er die Aufnahmen während deiner Tat gemacht haben, hat er eine Ordnungswidrigkeit dokumentiert die gegen dich als Beweismittel genutzt werden kann...

Alles in allem eigentlich nicht der Rede wert.
Schlechte Grundlage einer Nachbarschaft

Für alle die jetzt die Nase rümpfen:
Nach falscher herrschender Meinung dürfte niemand mehr irgendwelche Urlaubsfotos machen auf denen andere Menschen zu sehen sind. Aber als kleine Anekdote, sobald sie auf Veranstaltungen mit mehr als 5-10 Teilnehmern gezeigt werden (Hochzeit, 60er etc) gelten sie als veröffentlicht
HilfeHilfe12.07.20 16:56
M4rvin schrieb:

Der kann dich auch nackt unter dusche fotografieren, aber dürfen tut er das halt nicht! (Außer er hat deine Erlaubnis )

Er kann dich mit oder ohne Foto anzeigen, aber wenn er das Foto als „Beweis“ zeigt, wird das natürlich nicht gewertet und du kannst ihn anzeigen.

Also warte einfach mal ab, wenn was kommt zahl deine 30€ und dann zeigst du halt ihn an!
Ich lehne es ab zu zahlen wenn was kommt . Leerer Schubkarren und so
mutterboden