ᐅ Anzeige Ordnungsamt samt Foto rechtens?
Erstellt am: 11.07.20 22:48
HilfeHilfe11.07.20 22:48
Ihr kennt ja noch meinen Nachbarn Egon der von uns gegangen ist . Hab einen neuen Nachbarn , Alfred , knappe 75 und Pensionär ( irgendwas hohes gewesen im früheren leben) . Ich hab eine Pflanze verbuddelt und den Mutterboden weggekarrt an einen Schutzwall . Alfred hat mich fotografiert und angeblafft . Er zeigt mich an weil ich meinen Müll illegal entsorge . Unnu ? Darf er Fotos von mir machen und es dem OA zuspielen ?? Würde mich mal interessieren . Ansonsten 30€ kost mich das ( vermutlich )
tomtom7911.07.20 22:54
Vielleicht denkt er ja es war etwas anderes zb ne Leiche
Aber wegen einer Pflanze gibt's keine Strafe, aber wieso macht man sich Mühe sowas zu vergraben? ich bringe das zur Schnittgut Stelle mit dem gemähten Grass.
Aber wegen einer Pflanze gibt's keine Strafe, aber wieso macht man sich Mühe sowas zu vergraben? ich bringe das zur Schnittgut Stelle mit dem gemähten Grass.
HilfeHilfe11.07.20 22:57
tomtom79 schrieb:
Vielleicht denkt er ja es war etwas anderes zb ne Leiche
Aber wegen einer Pflanze gibt's keine Strafe, aber wieso macht man sich Mühe sowas zu vergraben? ich bringe das zur Schnittgut Stelle mit dem gemähten Grass.Nein ich hab den Mutterboden weggekarrt . Die Pflanze verbuddeltHausiKlausi11.07.20 22:59
Was kostet dich 30,-€? Ordnungsgeld? Welches Vergehen? Zur Frage: Nö, er darf keine Fotos von dir machen. Stichwort Bildnisrecht: "Das Recht am eigenen Bild ist in Deutschland ein Unterfall des durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Grundgesetz geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung." (Quelle Wikipedia). Außerdem darf er nicht in dein Grundstück fotografieren, da das nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt sein dürfte. Dürften auch noch ein paar andere Rechtsbereiche betroffen sein, müsste ein Jurist klären (P.S: Das ist natürlich keine Rechtsberatung, nur einschlägige berufliche Erfahrungen)
HilfeHilfe11.07.20 23:07
HausiKlausi schrieb:
Was kostet dich 30,-€? Ordnungsgeld? Welches Vergehen? Zur Frage: Nö, er darf keine Fotos von dir machen. Stichwort Bildnisrecht: "Das Recht am eigenen Bild ist in Deutschland ein Unterfall des durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Grundgesetz geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung." (Quelle Wikipedia). Außerdem darf er nicht in dein Grundstück fotografieren, da das nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt sein dürfte. Dürften auch noch ein paar andere Rechtsbereiche betroffen sein, müsste ein Jurist klären (P.S: Das ist natürlich keine Rechtsberatung, nur einschlägige berufliche Erfahrungen)hm also wenn er es den OA gibt dann darf ich ihn auch anzeigen wegen Fotos machen ??HausiKlausi11.07.20 23:13
Besser noch - er darf noch nicht mal ein Foto von dir anfertigen. Selbst das dürfte schon eine Anzeige rechtfertigen, zumindest nach meinem laienaften Rechtsverständnis. Es sei denn, du hast da wirklich gerade die Schwiegermutter verbuddelt. Dann dürfte das zur Beweissicherung zulässig sein.