ᐅ Anzahlung an Verkäufer - Zahlen oder zurückbehalten?
Erstellt am: 03.11.16 13:43
Mizit04.11.16 16:41
Und die Auflassungsvormerkung schützt uns davor, dass der Verkäufer es sich anders überlegt? Vor einer möglichen Insolvenz, die Auswirkungen auf das Grundstück hätte usw., schützt das ja nicht?
nightdancer04.11.16 18:43
Die Auflassungsvormerkung schützt dich vor:
nightdancer schrieb:
- Der Verkäufer überlegt es sich anders, weil ein Dritter mehr bietet
- Der Noch-Eigentümer belastet die Immobilie mit einer Hypothek oder Grundschuld, für die der Erwerber dann mit dem Grundstück einstehen
- Gläubiger des Veräußerers greifen auf das Grundstück zu
- Der Veräußerer gerät in Insolvenz
Mizit04.11.16 19:41
Ich verstehe nicht, inwiefern wir persönlich durch so eine Auflassungsvormerkung vor den Folgen einer Insolvenz geschützt werden?
77.willo04.11.16 19:45
Sie verhindert dass das Objekt in die insolvenzmasse gerät.
nelly19005.11.16 09:26
Ohne diese Vormerkung zahlt die Bank in der Regel keinen Cent. Sowas es zumindest bei uns.