Anzahlung an Verkäufer - Zahlen oder zurückbehalten?

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Mizit

Und die Auflassungsvormerkung schützt uns davor, dass der Verkäufer es sich anders überlegt? Vor einer möglichen Insolvenz, die Auswirkungen auf das Grundstück hätte usw., schützt das ja nicht?
 
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nightdancer

Die Auflassungsvormerkung schützt dich vor:

- Der Verkäufer überlegt es sich anders, weil ein Dritter mehr bietet
- Der Noch-Eigentümer belastet die Immobilie mit einer Hypothek oder Grundschuld, für die der Erwerber dann mit dem Grundstück einstehen
- Gläubiger des Veräußerers greifen auf das Grundstück zu
- Der Veräußerer gerät in Insolvenz
 
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Mizit

Ich verstehe nicht, inwiefern wir persönlich durch so eine Auflassungsvormerkung vor den Folgen einer Insolvenz geschützt werden?
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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