Anrecht auf aktuellen Ausführungsplan?

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K

Krolock

Hallo,
wir bauen derzeit ein Einfamilienhaus ohne schriftlich fixierte Bauzeit. Der mündliche vereinbarte Bauzeit war 6 Monate - Einzug im Dezember 2010 kein Problem. Startschuß mit Baugenehmigung im Mai 2010. Geplanter Baubeginn Juli 2010 - mangels richtiger Unterlagen keine WK Freigabe, daher erst Start im Oktober 2010.

Derzeit wird gestrichen und Fliesen gelegt - es ist also bald so weit.
Dennoch reagiert der GU nicht auf unseren Wunsch (zwei Firstsetzungen verstreichen lassen) um den Ausführungsplan zu aktualisieren noch einen verbindlichen Übergabetermin zu benennen.
Wir stehen ganz schön blöde da, da wir nicht unseren Mietern für unseren Altbestand (wo diese einziehen wollen) einen Einzugstermin benennen können. Die können jetzt weiterhin nicht ihre Wohnung kündigen...

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Zuletzt aktualisiert 31.07.2025
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