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ᐅ Angebot Architekt LPH 1-4


Erstellt am: 04.08.2017 12:29

Ben1988 04.08.2017 12:29
Hallo zusammen,

ich würde gerne eure Meinung zu dem Thema wissen.

Unser Bauvorhaben soll ein Einfamilienhaus mit ca. 150qm Wohnfläche, Keller, Satteldach und 2 Vollgeschosse betragen.
Da ich selbst Techniker für HLK bin, habe ich mir die Pläne soweit selbst gezeichnet und dem Architekten überlassen.

Wir haben aktuell ein Angebot eines Architekten bekommen der mit uns die LPH 1-4 machen würde (Pauschalangebot 10.000 € Netto)
Nun müssten wir Angebote vom Statiker (Heute gekommen: ca. 5000 €), vom Energieberater und eventuell eines Bauleiters einholen.

Der Architekt rät uns, mit seinen überarbeiteten Plänen von der Baugenehmigung bei verschiedenen Firmen über ein schlüsselfertiges Angebot anzufragen.

Da ich die Gewerke Sanitär/Heizung selbst ausführen werde und eventuell noch die Elektrik, fragen wir uns ob sich schlüsselfertig lohnt oder ob die Firmen das auch so annehmen?

Von Bekannten wurde uns gesagt, dass es sinnvoller wäre vom Architekten alles machen zu lassen, da sonst bei zu vielen Ansprechpartnern zu Reibungspunkten kommen kann.

Was haltet ihr davon?

Vielen Dank.

Schöne Grüße
Benjamin

11ant 04.08.2017 15:14
Allein aus den letzten beiden Monaten findest Du hier reichlich Threads zu den Themen Architekt sinnvoll / welche Leistungsphasen / wer soll die Gewerke vergeben / wer gibt die Unterlagen beim Bauamt ab, d.h. diese Aspekte sind alle noch ganz frisch (quasi ofenwarm) diskutiert.

Zaba12 04.08.2017 16:25
11ant hat Recht. Bemüht die Suchfunktion, da jeder was anderes auch sagt.

Wir machen es auch fast so wie ihr.

Lassen uns einen erweiterten Rohbau hinstellen und machen alles weitere koordiniert über bekannte Gewerke die sich kennen somit lassen wir es drauf ankommen, dass es aufwändiger wird.

Unser Architekt hat für 1-4 LP 4500€ genommen nur mal so als Anhaltspunkt. 10000€ sind ja fasst der Regelsatz :-).

Alex85 07.08.2017 18:49
Zaba12 schrieb:
10000€ sind ja fasst der Regelsatz 🙂.

Honorarvereinbarungen, die unter dem Mindestsatz liegen, sind ungültig. Das bitte immer mit Bedenken.

Nen Architekt im Bekanntenkreis steckte mal, ja, es gibt gewisse Kollegen, die machen es unterm Mindestsatz, aber dann nur Leistungsphase 1-4. Die Phasen ohne große Haftung, ohne großen Aufwand. Er hält diese aber auch nach HOAI für überzahlt. Aber was solls, wenns zum Vorhaben passt bzw. man danach eh mit GU weiter machen will, passt es ja.
architektenmindestsatz