ᐅ Amtshaftung Baugenehmigung Nachbar - Schlagworte gesucht
Erstellt am: 15.11.21 12:44
i_b_n_a_n16.11.21 20:07
wenn vor 200 Jahren und vor 270 Jahren die Definition für Streifenfundamente sich ähnelten, und davon gehe ich aus, sind diese nicht im Ansatz mit der Qualität heutiger Streifenfundamente zu vergleichen. Ich kann aus meiner gemachten Erfahrung mitteilen das mein Haus sich alleine durch die dicht daran vorbeiführende Bundesstrasse mehrere Dezimeter tiefer "in den Boden gerappelt" hat. Auch ich sehe die Ängste und Sorgen als begründet an. In einem früheren Leben war ich mal ansatzweise an Beweissicherungsverfahren beteiligt (Wasserstände in um beweiszusichernde Bauwerke angelegten Bohrungen überwachen / ablesen) und meine mich zu erinnern das nur "gerichtlich bestellte" Beweissicherer sinnvoll angelegtes Geld sind ... Achtung: Laienmeinung das ist nämlich 35 Jährchen her, kann mich vielleicht schlecht erinnern, täuschen oder heute ist einfach nur alles anders
11ant16.11.21 22:15
i_b_n_a_n schrieb:
wenn vor 200 Jahren und vor 270 Jahren die Definition für Streifenfundamente sich ähnelten, und davon gehe ich aus, sind diese nicht im Ansatz mit der Qualität heutiger Streifenfundamente zu vergleichen.Nun ja, dazwischen kam ein gewisser Herr Monier auf die Idee mit dem Eisen.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
hanghaus200017.11.21 10:05
i_b_n_a_n schrieb:
In einem früheren Leben war ich mal ansatzweise an Beweissicherungsverfahren beteiligt (Wasserstände in um beweiszusichernde Bauwerke angelegten Bohrungen überwachen / ablesen) und meine mich zu erinnern das nur "gerichtlich bestellte" Beweissicherer sinnvoll angelegtes Geld sind ... Achtung: Laienmeinung das ist nämlich 35 Jährchen her, kann mich vielleicht schlecht erinnern, täuschen oder heute ist einfach nur alles andersMeine Erfahrungen sind nur etwa 20 Jahre her. Aber das kann ich so bestaetigen. Ein unabhaengiger namhafter Sachverstaendiger sollte auch ausreichen. Gerichtlich bestellt, wird der doch nur falls man gegen die Baugenehmigung klagt.