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ᐅ Änderungswünsche als Mieter bei Neubau


Erstellt am: 26.08.17 13:28

Ghostwriter27.08.17 08:44
Hast du denn schon versucht mit deinem Vermieter über die AGK und deren Sinnhaftigkeit zu sprechen?
ypg27.08.17 10:23
Die AGK sind einfach nur eine Bearbeitungsgebühr.
Insofern, dass der Bauherr die Rechnung des Aufpreises "weitergibt", "weiterleitet" oder "überträgt", ist es für einen Geschäftsmann einen Aufwand.
Der eine nimmt Kohle, der andere nicht.
Ich würde auch den Standard einbauen lassen, dann als Mieter in besser austauschen und die ausgebauten Teile in den Keller legen für den Auszug 😉
HilfeHilfe27.08.17 13:02
Verstehe die Diskussion nicht. Offensichtlich ist der Bau rein standard der den anderen Parteien genügt, dir nicht. Wir mussten als Privatpersonen für "schöne" Sachen , die uns notwendig erscheinen mehr bezahlen. Und hier gibt es im Bekanntenkreis auch unterschiede. Unser Bauträger hat seine Handwerker fair bezahlt und wir hatten faire mehrpreise. Bekannte haben zum Teil die von Dir angesprochenen Aufpreise der umplanung zahlen müssen + plus teils horrende Aufpreise. Ich würde mir an deiner Stelle ( sofern nicht passiert) zusichern lassen das du nicht noch für Rückbau seiner Sonderausstattung zahlen darfst. Dann wird nochmal kassiert.

im übrigen hast du den Vorteil sowas steuerlich geltend zu machen, Privatmann beim Neubau nicht.

Wegen deinem Argument ihr dürft das und dies nicht berechnen kann ich nicht stehen lassen. Bin PKV versichert und habe die ein und andere Erfahrung machen müssen. Da wird auch gerne mal 3,5 fache berechnet oder individuell. Auf nachfrage auch schon mal genannt bekommen : Wir dürfen das , sie sind ja privat versichert^^
11ant27.08.17 14:53
Eosine schrieb:
ch hatte mir eher Erfahrungen versprochen, was andere darüber WISSEN oder was man machen kann, oder vielleicht jemand schon selbst erlebt hat.
Damit hatte ich ja schon gedient: mit der Erfahrung, daß dies kein Einzelfall ist; und mit dem Rat, nur das vorrüsten zu lassen, was man zum Montieren braucht. Und mit dem Hinweis, daß das Auszugsdatum als Wertberichtigungszeitpunkt (respektive die Klimaanlage dem Vermieter gehören zu lassen) auch segensreich sein kann.
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