ᐅ Abtretungserklärung Darlehen
Erstellt am: 15.05.12 19:09
B
Burgfräulein17.05.12 12:25Das ist alles Beamtendeutsch, dass ich nicht oder nur teilweise verstehe. Die Frage ist, wie kann ich mein "Recht" auf Nichtbezahlung bei Nichterbringen einer Leistung oder Mangel sichern? Eine Abtretung kann man doch auch widerrufen, oder? Ich brauche jetzt einfach mal ein Formular oder ein Beispiel, wie so eine Abtretungserklärung aussieht.
B
Bauexperte17.05.12 22:38Hallo,
Freundliche Grüße
Burgfräulein schrieb:In aller Regel nein, da die Abtretung "als unwiderruflich" ausformuliert wird. Nach meiner Erinnerung - ich bin aber keine Rechtsanwältin und deshalb solltest Du an kompetenterer Stelle nachfragen - ist diese Klausel rechtlich nicht zu halten.
Eine Abtretung kann man doch auch widerrufen, oder?
Freundliche Grüße
B
Burgfräulein18.05.12 06:56Vielen Dank für die Antwort. Aber kann ich nicht eine Bedingung an die Abtretung knüpfen? z.B. dass sie nur gelten soll, wenn rechtmäßig gestellte Forderungen nicht von mir bezahlt werden und der jeweilige Bauabschnitt ohne Mängel fertiggestellt wurde? Das wäre doch eine Option.
B
Bauexperte18.05.12 10:17Hallo,
Hast Du bei der Bemusterung so viel nachgekauft oder weshalb reicht ihm die Finanzierungsbestätigung nicht mehr? Über welche Abschlagszahlungen soll die Abtretung ausgestellt werden?
Freundliche Grüße
Burgfräulein schrieb:Versuchen kannst Du es natürlich; ob sich Dein Anbieter darauf einläßt, ist die wichtige Frage, welche nur er beantworten kann.
Aber kann ich nicht eine Bedingung an die Abtretung knüpfen?
Hast Du bei der Bemusterung so viel nachgekauft oder weshalb reicht ihm die Finanzierungsbestätigung nicht mehr? Über welche Abschlagszahlungen soll die Abtretung ausgestellt werden?
Freundliche Grüße
B
Burgfräulein18.05.12 21:29Nein, bei der Bemusterung sind kaum Mehrkosten angefallen. Aber die Hausanschlusskosten und Erschließungskosten sind die Höhe geschnellt. Die Abtretung soll über die volle Kaufpreishöhe erfolgen.