ᐅ Abtretung der letzten Abschlagszahlungen
Erstellt am: 19.06.18 11:52
body12319.06.18 18:56
Mir ist es halt wichtig, dass ich bei Baumängel die Zahlungen verweigern kann. Da hier von einer Abtretung die Rede ist, hatte ich halt Bedenken ob ich rechtlich gesehen wirklich die Kontrolle in dem Fall behalte ...
PS. Mein Finanzberater meint, das wäre normale Vorgehensweise. Ich würde nicht zahlen aber das Geld auch nicht anderweitig verwenden können... also eine andere Firma bezahlen...damit sichert sich der GU ab
Gruß
PS. Mein Finanzberater meint, das wäre normale Vorgehensweise. Ich würde nicht zahlen aber das Geld auch nicht anderweitig verwenden können... also eine andere Firma bezahlen...damit sichert sich der GU ab
Gruß
HilfeHilfe19.06.18 19:02
body123 schrieb:
Mir ist es halt wichtig, dass ich bei Baumängel die Zahlungen verweigern kann. Da hier von einer Abtretung die Rede ist, hatte ich halt Bedenken ob ich rechtlich gesehen wirklich die Kontrolle in dem Fall behalte ...
PS. Mein Finanzberater meint, das wäre normale Vorgehensweise. Ich würde nicht zahlen aber das Geld auch nicht anderweitig verwenden können... also eine andere Firma bezahlen...
GrußJa sag ich doch und dann ? Zahlst du berreitstellungszinsen und Zinsen auf den abgerufenen Teil . Wobei die Bank der Abtretung nicht folgen mussRumpelkopf19.06.18 19:07
.....und wenn an den GU u.a. wegen Baumängel nicht ausgezahlt wird, wird gar nicht ausgezahlt!?!?
body12324.06.18 22:18
Wie meinst du das? Die Bank muss der Abtretung nicht folgen ?
Gruß
HilfeHilfe24.06.18 22:36
body123 schrieb:
Wie meinst du das? Die Bank muss der Abtretung nicht folgen ?
GrußDu brauchst Bank eigene Formularehampshire24.06.18 22:50
Der TE schreibt, dass er die Zahlung freigeben muss. Bei Mangel keine Freigabe. Ich erkenne keinen Kontrollverlust.