Je nach Formulierung der Abtretung ist ein möglicher Wechsel des GU schwer möglich, sollte es zu gravierenden Mängeln kommen.Der TE schreibt, dass er die Zahlung freigeben muss. Bei Mangel keine Freigabe. Ich erkenne keinen Kontrollverlust
Genau und das ist das Problem. Klar hast Du die Kontrolle über das Geld und Freigabe . Aber die Bank unterstützt dich nicht bei Mängeln. Es wird nur an den Bauträger ausgezahlt . Vorerst unwiderruflich . Es sei den er gibt es zurück an dich . Bei Mängeln und Stress schwer vorstellbar da er einen Druckmittel hat . Dann kostet sowas auch ein wenig Gebühr . Hab mal einen Fall erlebt da wurde wegen 8.000€ prozessiert 4 Jahre langDer Finanzberater meinte auch, dass die Bank ihr eigenes Formular als Antwort rausgibt, wie es da formuliert ist, k.A.
Gruß
anderer bauträger oder er geht von seiner forderung runterWas hat man den sonst für Möglichkeiten?