ᐅ Abtretung der letzten Abschlagszahlungen
Erstellt am: 19.06.2018 11:52
body123 19.06.2018 11:52
Hallo,
unser GU möchte eine Finanzierungsbestätigung von uns haben bzw. eine Abtretung der letzten 6 Abschlagszahlungen. In etwas so:
Die Kaufvertragssumme ist bei der „Bank“ finanziert. Der Bauherr tritt hiermit die Raten (letzten 6) gemäß Zahlungsplan in Höhe von x € des GU Vertrages an „das Bauunternehmen„ ab. Die Freigabe erfolgt durch den Bauherren und wird innerhalb des abgetretenen Anspruches und entsprechend den Bedingungen des Werksvertrages gegen Rechnungsvorlage an „das Bauunternehmen“ überwiesen.
Habe ich dann wirklich die Kontrolle über die letzten Zahlungen ?
Gruß.
unser GU möchte eine Finanzierungsbestätigung von uns haben bzw. eine Abtretung der letzten 6 Abschlagszahlungen. In etwas so:
Die Kaufvertragssumme ist bei der „Bank“ finanziert. Der Bauherr tritt hiermit die Raten (letzten 6) gemäß Zahlungsplan in Höhe von x € des GU Vertrages an „das Bauunternehmen„ ab. Die Freigabe erfolgt durch den Bauherren und wird innerhalb des abgetretenen Anspruches und entsprechend den Bedingungen des Werksvertrages gegen Rechnungsvorlage an „das Bauunternehmen“ überwiesen.
Habe ich dann wirklich die Kontrolle über die letzten Zahlungen ?
Gruß.
HilfeHilfe 19.06.2018 12:08
Ungewöhnlich. Normal tritt man ab , die Bank lässt sich sowas auch bezahlen und dann ruft der GU selbständig ab. Spannend wird es wenn du es unterschreibst und am Ende zu Differenzen kommt . Du lässt es anderweitig beheben , der GU pocht auf die Zahlungsverpflichtung
Rumpelkopf 19.06.2018 16:08
Ich vermute mal, dass die Bank der Abtretung gar nicht entsprechen wird.
Kontrolle behältst du, denn du musst die Freigabe der Auszahlung erteilen. Vom Prinzip will die Bank damit nur ausschließen, dass der Bauherr sich das Geld aufs Konto überweisen lässt und z.B. die Schlussrate zurück hält, während er das Geld schon auf dem Konto hat.
Bei welcher Bank wurde finanziert?
Kontrolle behältst du, denn du musst die Freigabe der Auszahlung erteilen. Vom Prinzip will die Bank damit nur ausschließen, dass der Bauherr sich das Geld aufs Konto überweisen lässt und z.B. die Schlussrate zurück hält, während er das Geld schon auf dem Konto hat.
Bei welcher Bank wurde finanziert?
HilfeHilfe 19.06.2018 16:21
Rumpelkopf schrieb:
Ich vermute mal, dass die Bank der Abtretung gar nicht entsprechen wird.
Kontrolle behältst du, denn du musst die Freigabe der Auszahlung erteilen. Vom Prinzip will die Bank damit nur ausschließen, dass der Bauherr sich das Geld aufs Konto überweisen lässt und z.B. die Schlussrate zurück hält, während er das Geld schon auf dem Konto hat.
Bei welcher Bank wurde finanziert?Bitte den post nochmal lesen , nachdenken ! Und dann antworten ! Der GU will die Abtretung nicht die Bank ! Rumpelkopf 19.06.2018 18:23
HilfeHilfe schrieb:
Bitte den post nochmal lesen , nachdenken ! Und dann antworten ! Der GU will die Abtretung nicht die Bank !Eben HilfeHilfe und die Bank wird der Abtretung nicht entsprechen.
Was gibt es da zu mäkeln und nochmals nachzudenken?
Knallkörper 19.06.2018 18:53
Mach das nicht. Wenn du wegen Mängeln eine Abschlagszahlung nicht oder nur teilweise zahlen willst, wird es sicher kompliziert.
Das Einbehalten von Geld wegen Mängeln ist dein schärfstes Schwert.
Das Einbehalten von Geld wegen Mängeln ist dein schärfstes Schwert.
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