ᐅ Absage des Montagetermins bei Allkauf Haus - Kosten oder Schadenersatz?
Erstellt am: 25.05.22 00:08
M
markules
Am 18. Mai 2022 sollte die Firma Allkauf Haus mein Haus aufbauen. Alle Vorbereitungen wurden durchgeführt und mit der Bauleiterin abgestimmt. Geanu an diesem Tag habe ich vor Ort auf der Baustelle erfahren, dass der Termin abgesagt worden ist. Die Info habe ich erst nach fast 3 Stunden Wartezeit von Arbeitern einer Firma bekommen, die für die Straßensperre zuständig war und gearde die Straßenschilder abgebaut hat. Ich konnte telefonisch keinen von Allkauf Haus erreichen und wurde über die Absage gar nicht informiert. Nach 2 Tagen habe ich ein offizielles Schreiben bekommen, dass der Termin abgesagt werden musste, da "wichtige Liefervoraussetzungen nicht erfüllt worden sind".
Erst gestern war die Bauleiterin wieder erreichabr (die war im Urlaub und hatte keine Vertretung) und hat mir erklärt, dass der Termin durch mangelnde Genehmigung von meinem Nachbarn abgesagt wurde. Die Genehmigung muss ich nun holen, da Gerüst auf seinem Grundstück platziert werden muss, der zur Absturzsicherung dient. Ich baue an der Grenze, wo schon das Nachbarhaus steht und das ist der Grund wieso der Gerüst auf anderem Grundstück auch gestellt werden muss.
Es sieht so aus, dass der Termin der Hausmontage eingeplant wurde ohne alle notwendigen Maßnahmen und Genehmigungen. Die Firma bzw. die Bauleiterin hat über die benötigte Genehmigung kein Wort verloren und hat die Montage trotzdem geplant und mich offiziel 6 Wochen früher informiert, obwohl die Betonplatte noch nicht da war.
Kann ich mit Kosten, die durch Absage entstanden sind, von der Firma belastet werden? Straßensperre, Einlagerung der Bauteilen usw.
Darf ich einen Schadenersatz von der Firma verlangen, da der Termin nicht eingehalten wurde?
Das Ganze hat nun eine Kettenreaktion ausgelöst - ich musste die Termine mit Fachleuten (Elektro, Heizung usw.) umplanen und verschieben. Auch eine Fertiggarage darf noch nicht geliefert werden, weil die Zufahrt für den Autokran blockiert wäre.
Vielen Dank für die Hilfe!
Erst gestern war die Bauleiterin wieder erreichabr (die war im Urlaub und hatte keine Vertretung) und hat mir erklärt, dass der Termin durch mangelnde Genehmigung von meinem Nachbarn abgesagt wurde. Die Genehmigung muss ich nun holen, da Gerüst auf seinem Grundstück platziert werden muss, der zur Absturzsicherung dient. Ich baue an der Grenze, wo schon das Nachbarhaus steht und das ist der Grund wieso der Gerüst auf anderem Grundstück auch gestellt werden muss.
Es sieht so aus, dass der Termin der Hausmontage eingeplant wurde ohne alle notwendigen Maßnahmen und Genehmigungen. Die Firma bzw. die Bauleiterin hat über die benötigte Genehmigung kein Wort verloren und hat die Montage trotzdem geplant und mich offiziel 6 Wochen früher informiert, obwohl die Betonplatte noch nicht da war.
Kann ich mit Kosten, die durch Absage entstanden sind, von der Firma belastet werden? Straßensperre, Einlagerung der Bauteilen usw.
Darf ich einen Schadenersatz von der Firma verlangen, da der Termin nicht eingehalten wurde?
Das Ganze hat nun eine Kettenreaktion ausgelöst - ich musste die Termine mit Fachleuten (Elektro, Heizung usw.) umplanen und verschieben. Auch eine Fertiggarage darf noch nicht geliefert werden, weil die Zufahrt für den Autokran blockiert wäre.
Vielen Dank für die Hilfe!
ok verstehe. Das Gerüst steht beim Nachbarn auf der Terrasse. Es scheint dann auch wegen Arbeitschutz notwendig zu sein.
Hast du mittlerweile eine Genehmigung eingeholt?
Hast du mittlerweile eine Genehmigung eingeholt?
Ich warte noch auf die Details von der Bauleiterin in welcher Form das Gerüst gestellt werden muss. Nur so kann ich mit dem Nachbarn verhandeln. Wenn ich und somit er nicht wissen, was genau gestellt wird, wird das Gespräch schwierig… ich hoffe nächste Woche habe ich alles, was ich brauche.
markules schrieb:
Es war auf keiner Checkliste zu sehen und niemand hat die Genehmigung von mir verlangt. Das ist genau der Punkt. Die Bauleiterin hat ca. eine Woche vor der geplanten Hausmontage mit mir telefoniert und gesagt, dass so eine Genehmigung gut wäre, da es schwerig sein kann Gerüst vollständig aufzustellen. Sie hat aber nicht gesagt, dass es dazu kommen kann, dass es ohne Genehmigung alles abgesagt wird. Sowieso muss man für so Aufgabe bisschen Zeit haben und das sollte vorher in einem Protokoll aufgelistet werden. Bei der Abnahme Betonplatte und auch im Protokoll steht nichts darüber. Da stehen andere Sachen wie Verdichten des Kranplatzes usw. aber nichts zur Genehmigung von Nachbarn.markules schrieb:
Die Firma hat weder mich noch den Nachbarn gefragt, ob die das Grundstück vom Nachbarn benutzen können.markules schrieb:
Niergendwo steht, dass so Genehmigung vor der Hausmontage vorgelegt werden muss.Pinkiponk schrieb:
Genau darum verstehe ich die ganze Angelegenheit nicht.hm…vielleicht sollte man die Sache einfach auch mal von der Unternehmerseite aus betrachten, der natürlich nicht wie ein Kind 5 Minuten vorher um 05:55 Uhr im Bereich der Ruhestörung den Nachbarn aus dem Bett klingelt
die Checkliste gibt es nicht, aber eine ganze Textseite, worum sich der Bauherr zu kümmern hat.
Das hat er in der Hand. Wenn etwas nicht verstanden wird, wird anscheinend von Allkauf Haus erwartet, dass man als Bauherr nachfragt. Schließlich ist Bauherr Markus nicht der einzige Bauherr. Und wenn man jedem Bauherren das Bauen von A bis Z erklärt, könnte es einigen langweilig werden. Dann berufen sie sich eben auf die bauseitige Holschuld der Antworten auf Fragen, bei den Genehmigungen auf die bauseitge Bringschuld.
… Und das natürlich in schriftlicher Form zum Abheften.
Kurz vor dem Setzen (zb am Tag vorher) werden die Unterlagen überprüft: wenn etwas fehlt, wird die Kolonne zurückgepfiffen.
Wer ist schuld? Laut Vertrag (die eingestellte Seite über die Verpflichtungen des Bauherren ist Teil des Vertrages) der Bauherr.
B
Benutzer 100129.05.22 07:08Schon Mal mit dem Nachbarn geredet?
P
Pinkiponk29.05.22 07:45ypg schrieb:

Wer ist schuld? Laut Vertrag (die eingestellte Seite über die Verpflichtungen des Bauherren ist Teil des Vertrages) der Bauherr.Von Nachbarn steht da zwar nichts, aber sicherlich kann man unter "Genehmigungen" vielerlei subsumieren und damit die "Schuld"/Verantwortung auf den Bauherrn übertragen. Der Threadersteller ist zwar nicht der einzige Bauherr, aber wie die meisten anderen vermutlich Erst-Bauherr. Auch ich kann nicht nachvollziehen, weshalb die Erfordernis solcher Genehmigungen nicht auf einer Checkliste für den Bauherrn stehen. Zumal die Bauleiterin das eine Woche vorher auch nicht als "muss" sondern als "kann" bezeichnet hat, zumindest würde ich das so sehen. Ich denke nach wie vor, dass es noch andere Gründe hat, dass die Hausaufstellung verschoben wurde bzw. die Verschiebung auch von Seiten des Hausaufstellers hätte vermieden werden können.Streiten würde ich mit dem Hauslieferanten darüber trotzdem nicht, sondern es als Lehrgeld abbuchen. Wir beispielsweise haben über die Hausbaufirma bzw. deren Bodenplattenbauer einen Mehrspartenschrank (für genau unser Haus selbstverständlich) bestellt. Der wurde auch rechtzeitig vom Bodenplattenbauer auf die Baustelle mitgebracht, allerdings fehlte ein notwendiger Adapter, was wir --> nicht kontrolliert hatten. Folge: Die Gasfirma kommt, kann mangels passendem Adapter das Gas nicht anschließen. Musste also verschoben werden, mit der Folge, dass wir die Estrich-Trocknung nicht mit der "normalen" Heizung machen können, sondern über den teuren Baustrom. Hätten wir die Adapter auf Vollständigkeit kontrollieren und recherchieren müssen, ob es die richtigen sind? Ich weiß es nicht, es war eine ganze Kiste mit Adaptern, und eine Kiste unter vielleicht 50 Kisten und Päckchen. Hätten wir den Inhaus-Gasmonteur bitten sollen, die Kiste zu prüfen, ist das überhaupt sein Job, da der Gas-Versorger den Adapter benötigte und nicht der Inhaus-Gasmonteur? Wie wäre das angekommen? Beim nächsten Hausbau weiß ich es. 🙂 Trotzdem macht Haus bauen Freude und ich würde es jederzeit wieder tun. 🙂
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