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ᐅ Abrechnung nach Auszug vor 2 Jahren

Erstellt am: 24.04.12 14:22
-
-
S
strubel123-1
24.04.12 14:22
Hoi und Hallo Zusammen,

wir sind vor zwei Jahren aus einerMietwohnung ausgezogen und haben seit dem noch keine Abrechnung bekommen. Was an sich ja nicht schlimm ist, allerdings haben wir immer noch ein Mietdepotkonto welches wir nun endlich gerne auflösen würden. Nun frage ich mich halt was passiert wenn wir den damaligen Vermieter diesbezüglich kontaktieren. Kann er nach zwei Jahren noch eine Endabrechnung stellen?

LG und Danke aus den verschneiten Bündner Bergen.
Strubel

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Hallo strubel123-1,

schau mal hier: Abrechnung nach Auszug vor 2 Jahren. Da wird jeder fündig!
M
MODERATOR
24.04.12 19:01
Hallo,

Zum Thema Mietdepot habe ich Folgendes gefunden, und zwar im OR:

























Art. 257e (OR)
s. auch:
II. Sicherheiten durch den Mieter
1 Leistet der Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen eine Sicherheit in Geld oder in Wertpapieren, so muss der Vermieter sie bei einer Bank auf einem Sparkonto oder einem Depot, das auf den Namen des Mieters lautet, hinterlegen.
2 Bei der Miete von Wohnräumen darf der Vermieter höchstens drei Monatszinse als Sicherheit verlangen.
3 Die Bank darf die Sicherheit nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder auf ein rechtskräftiges Gerichtsurteil herausgeben. Hat der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegenüber dem Mieter rechtlich geltend gemacht, so kann dieser von der Bank die Rückerstattung der Sicherheit verlangen.
4 Die Kantone können ergänzende Bestimmungen erlassen.



Sie sollten demnach das Geld von der Bank zurücvkfordern können; eine Möglichkeit der Verrechnung hat der ehemalige Vermieter nach Ablauf von zwei Jahren nicht mehr.
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