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ᐅ Abnahme Gemeinschaftseigentum - Mängel/Restarbeiten

Erstellt am: 10.04.23 00:26
_
_meert95
Tolentino11.04.23 11:04
Es tut mir leid, aber das wird vermutlich so ablaufen, dass ein paar einfachere Mängel behoben werden von den Subunternehmern die gerade nichts besseres zu tun haben.
Das meiste wird nicht behoben und die Baufirma, von der ich vermute, dass die ein Bauträger ist, der extra für das Bauvorhaben eine GmbH gegründet hat, wird jegliche Mängelrügen und Fristsetzungen etc. ignorieren .
Diese GmbH wird, da ja der Geschäftszweck (Bau des Bauprojekts) mit Abnahme abgeschlossen ist entweder liquidiert oder in anderen Briefkastenunternehmen untergebracht (einfach als Verzögerungstaktik). Irgendwann landets im Ausland vorzugsweise eine Limited und diese GmbH hat kein Geld mehr. Also selbst wenn ihr irgendwann mal vor Gericht gewinnt, werden die Forderungen gegen die Einlage von dann nur noch 1 GBP verrechnet und das wars.
Läuft leider vielfach so und man kann nichts dagegen machen.
A
Allthewayup
11.04.23 14:59
_meert95 schrieb:

Sorry, es sind insgesamt 21 Parteien.
Das ist ja ein ganzer Häuserkomplex.
Hoffentlich waren andere schlauer und haben mehr als 5.000€ einbehalten.

Wer hatte denn bei dem Projekt den Hut auf bzw. die Gesamtverantwortung?