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ᐅ Abnahme Elektroinstallation - nur mit Elektriker ohne GU möglich?


Erstellt am: 08.12.20 10:48

Fragenasker08.12.20 13:02
danke für den Hinweis.

Abnehmen möchte ich schon. Ich will nur im Zuge der Hektik im Dezember keinen Schritt auslassen, der mir später auf die Füße fallen könnte. Danke!
11ant08.12.20 16:34
Fragenasker schrieb:

Der GU vertritt die Ansicht, dass der Elektriker in seinem Namen die Elektroinstallation abnehmen kann
Das verstehe ich nicht. Bei der Abnahme im Sinne daß der Auftraggeber das Werk abnimmt, ist der Elektriker doch Gegenpartei von Dir und dem GU, da könntest doch höchstens Du den GU mit vertreten. Bei der Abnahme der elektrohandwerklich fachgerechten Vornahme der Installation kann der Elektriker nur selber feststellen, daß er das ordentlich gemacht und seitdem niemand etwas dran sabotiert hat. Wichtiger für Dich finde ich hier, daß Du ausdrücklich nur die Elektroinstallation als Teilleistung des GU am gesamten Werk "Haus" abnimmst.
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Fragenasker08.12.20 17:31
Der GU beauftragte ja der Elektriker, beide arbeiten sozusagen auf derselben Seite. Da der GU kein Elektriker/Sachverständiger hierfür ist wünscht er, dass der Elektriker entsprechend die Abnahme Elektroinstallation macht. Ist etwas umständlicher für den Maler, weil der Elektriker dann jetzt mit all seinen Leistungen durch ist und der Maler daher nun erst die Dosenverblendungen und Schalter abmachen muss, wobei er die ggf. auch einfach abkleben kann.

Ich werde dann, wie empfohlen, tatsächlich auch nur die Elektroinstallation augenscheinlich auf Mängel prüfen, mir das Messprotokoll aushändigen lassen als Nachweis, dass alle Steckdose funktionieren und dann mit dem Elektriker das Abnahmeprotokoll unterschreiben.
elektrikerelektroinstallationmaler