ᐅ Ablauf Grundstück, Bank, Auftrag GU - passt das so?
Erstellt am: 20.08.24 15:44
ypg21.08.24 05:07
Buddy0505 schrieb:
Habt ihr noch einen Gedanken den ich unbedingt vorher beachten sollte?Dessen Unterschrift auf dem GU-Vertrag sitzt, macht den Bauherren aus.Dessen Unterschrift unter der Finanzierung steht, macht den Schuldner aus.
Aber wer im Grundbuch des Grundstücks als Eigentümer eingetragen ist, ist auch nur Eigentümer des Hauses. Es ist egal, wer Bauherr ist, war oder die Bankraten zahlt - es macht Dich nicht automatisch zu einem Hausherrn.
Buddy050521.08.24 07:35
eine Fertigstellungsbürgschaft sichert ja „nur“ bis ca. 20% der Bausumme ab. Und kostet auch wenige Tausende Euro. Meinst du es macht trotzdem Sinn, da ja eh nach Bauabschnitt bezahlt wird ?
ypg21.08.24 10:13
Vielleicht einfach noch einmal deutlicher: Dir wird das Haus nicht gehören, weil im Grundbuch nur Deine Partnerin eingetragen ist.
jrth215121.08.24 10:46
Klingt doch erstmal alles richtig. Wir haben auch mit einem GU gebaut und ich würde das immer wieder so tun, vorausgesetzt es ist ein guter GU. Nimmt einem zumindest etwas Arbeit ab, man muss ja auch noch einen Alltag und Arbeit während der Bauphase bestreiten.
Unterschreiben würde ich jedoch erst nach der Planung und diese sollte mit dem Grundriss auf jeden Fall mit in den Vertrag. Achtet darauf, dass ein Festpreis vereinbart ist.
Ansonsten war der Ablauf bei uns identisch.
Den Hinweis von finde ich noch wichtig, wenn ihr beide das Haus abbezahlt und den Kredit zusammen aufnehmt, solltet ihr auch beide im Grundbuch stehen. Da sie jedoch das Grundstück mitbringt, müsst ihr euch da vielleicht was überlegen. Vielleicht hast du ja das Eigenkapital?
Auch wenn jetzt alles in Ordnung ist, keiner weiß wie die Dinge in 10, 20 Jahren aussehen. Da können Trennungen, die ich euch natürlich nicht wünsche, haarig werden. Dann stehst du ggf. mit leeren Händen da und sie hat ein Haus, das du zu 50% dein halbes Leben lang abbezahlt hast. Und es hört da ja nicht auf, der Kredit muss dann weiter beglichen werden. Der Bank ist da egal was bei euch privat passiert.
Unterschreiben würde ich jedoch erst nach der Planung und diese sollte mit dem Grundriss auf jeden Fall mit in den Vertrag. Achtet darauf, dass ein Festpreis vereinbart ist.
Ansonsten war der Ablauf bei uns identisch.
Den Hinweis von finde ich noch wichtig, wenn ihr beide das Haus abbezahlt und den Kredit zusammen aufnehmt, solltet ihr auch beide im Grundbuch stehen. Da sie jedoch das Grundstück mitbringt, müsst ihr euch da vielleicht was überlegen. Vielleicht hast du ja das Eigenkapital?
Auch wenn jetzt alles in Ordnung ist, keiner weiß wie die Dinge in 10, 20 Jahren aussehen. Da können Trennungen, die ich euch natürlich nicht wünsche, haarig werden. Dann stehst du ggf. mit leeren Händen da und sie hat ein Haus, das du zu 50% dein halbes Leben lang abbezahlt hast. Und es hört da ja nicht auf, der Kredit muss dann weiter beglichen werden. Der Bank ist da egal was bei euch privat passiert.
11ant21.08.24 14:42
Buddy0505 schrieb:
eine Fertigstellungsbürgschaft sichert ja „nur“ bis ca. 20% der Bausumme ab. Und kostet auch wenige Tausende Euro. Meinst du es macht trotzdem Sinn, da ja eh nach Bauabschnitt bezahlt wird ?Die Fertigstellungsbürgschaft sichert Dich gegen die Risiken des Insolvenzfalles und des Falles ab, daß Dein GU seine Desertion als für sich attraktivere Option sieht, als Deinen Bau fertigzustellen (was bereits in Insolvenznähe häufig vorkommt). Zudem will im Insolvenzfall der Verwalter von Dir unverminderte Leistung gegen abgewertete Gegenleistung. Die InsO ist in noch höherem Maße niederranggläubigerfeindlich als die Makler- und Bauträgerverordnung verbraucherfreundlich ist. Die Schlussrate ist im Ernstfall ein stumpferes Schwert, als Klein-Fritzchen denkt - deswegen sollte man sie sowohl großzügig dimensionieren als auch zusätzlich armieren.jrth2151 schrieb:
Wir haben auch mit einem GU gebaut und ich würde das immer wieder so tun, vorausgesetzt es ist ein guter GU. Nimmt einem zumindest etwas Arbeit ab, man muss ja auch noch einen Alltag und Arbeit während der Bauphase bestreiten.
Unterschreiben würde ich jedoch erst nach der Planung und diese sollte mit dem Grundriss auf jeden Fall mit in den Vertrag. Achtet darauf, dass ein Festpreis vereinbart ist.Ich wünsche allen Bauherren, daß ihre Hoffnung "GU = (weitgehend) kann der Bauherr die Füße hochlegen" wenigstens teilweise aufgeht - allein, mir fehlt der Glaube. Das konkrete Haus gehört - auch mit Detailplänen - unbedingt in den Bauvertrag inkludiert. Das muß nicht bedeuten, sämtliche Zeichnungen physisch anzutackern - sie müssen nur eindeutig bezeichnet sein; ggf. inklusive Thumbnails wie auf Faxversandprotokollen. Festpreiszusagen sind grundsätzlich nur so viel wert, wie fest ihre Hintertürchen zugeschweißt sind.MachsSelbst21.08.24 18:14
Muss mich auch immer wieder wundern. Was spricht denn gegen den GU, wenn einem ein Standardgrundriss zusagt, der hundertfach gebaut, erprobt und optimiert ist? Ich hab den Grundriss gesehen, fand ihn gut und hab unterschrieben. Passt.
Geht hier jemand zum Mercedes-Händler und legt Beinfreiheit, Kofferraum-Maße und Größe des Motorraums individuell fest?
Man kann nur mit dem Kopf schütteln...
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