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ᐅ Ab wann ist der Festpreis nicht mehr änderbar


Erstellt am: 18.04.22 20:18

M
MarcusSch
18.04.22 23:04
gutentag schrieb:

Warum schreibst das nicht gleich? Dann ist mMn eher anzunehmen, das der FP weiter gilt.

Aber falls Du doch eine Änderung es FP erhalten solltest, kannst Du die Verzögerung durch den AN beweisen?

In der heutigen Situation kann es immer passieren, das Du eine Preisanpassung erwarten darfst. Hier sind zumindest in letzter Zeit einige solche Fälle eingegangen.

Du hast aber hoffentlich gute Argumente (Beweise) das der AN die Preissteigerungen selber zu vertreten hat.
Ich werde in Zukunft versuchen genauere Infos zu geben. Danke für die hilfreichen Antworten
M
MarcusSch
18.04.22 23:07
Die Verzögerungen können wir lückenlos durch Schrift E-Mailverkehr beweisen. Diesbezüglichen haben wir alles festgehalten und gespeichert.
1
11ant
18.04.22 23:22
MarcusSch schrieb:

Die Verzögerungen können wir lückenlos durch Schrift E-Mailverkehr beweisen.
Daß das Jahr 2021 inzwischen verstrichen ist, bedarf keines Beweises. Hast Du die Verzögerungen gerügt, ihrer bezüglich Verzug festgestellt, die Beendigung der Verzögerungen gefordert, Poenalen (soweit überhaupt vereinbart) angedroht und dergleichen ?
MarcusSch schrieb:

Im letzten Nachtrag, zwecks kleinere Änderungen, haben wir auch eine aktuelle Auftragssumme xxx€ die dem Preis der Festpreisgarantie entspricht mit Ausstellungsdatum 18.03.2022. bekommen.
Worauf ging diese Fristverlängerung zurück, und worum ging es überhaupt in den Nachträgen ? (das klingt alles sehr nach "Planung ex post") - laß´ Dir doch nicht alles aus der Nase ziehen !
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Y
ypg
18.04.22 23:24
MarcusSch schrieb:

Die Verzögerungen können wir lückenlos durch Schrift E-Mailverkehr beweisen. Diesbezüglichen haben wir alles festgehalten und gespeichert.
Wenn da auch die „Schuld“ des AN ersichtlich ist, ist ja alles gut. Oftmals sieht der Bauherr sein eigenes Verschulden nicht. Und dann fehlt eine schriftliches Dokument mit Fristsetzungen, eindeutigen Formulierungen, etc. … Da kann ein Email-Verkehr noch so lückenlos sein.
1
11ant
18.04.22 23:35
ypg schrieb:

Oftmals sieht der Bauherr sein eigenes Verschulden nicht.
MarcusSch schrieb:

Planerisch gab es auch einige Probleme, da von uns gewünschte Fenster nicht umsetzbar waren, was uns aber erst 3 Monate nach der Planung bekanntgegeben wurde.
In meinem Kopfkino läuft gerade der Film: Bauherr will raumhohe Fenster (was vereinfacht gesagt "Statikprobleme" nach sich zieht und auch den Fensterbauer vor Sonderlocken stellt), begnügt sich aber mit einer Zeichenknechtplanung durch den GU ...
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
M
MarcusSch
18.04.22 23:36
11ant schrieb:

Daß das Jahr 2021 inzwischen verstrichen ist, bedarf keines Beweises. Hast Du die Verzögerungen gerügt, ihrer bezüglich Verzug festgestellt, die Beendigung der Verzögerungen gefordert, Poenalen (soweit überhaupt vereinbart) angedroht und dergleichen ?

„Leider“ haben wir lediglich den Verzug telefonisch gerügt und zuerst der Baufirma vertraut, dass die Mühlen in der Firma mahlen. Lediglich haben wir E-Mail Verkehr worin die Baufirma Versäumnisse eingesteht aufgrund interner Probleme.

Worauf ging diese Fristverlängerung zurück, und worum ging es überhaupt in den Nachträgen ? (das klingt alles sehr nach "Planung ex post") - laß´ Dir doch nicht alles aus der Nase ziehen !

Die Änderungen war eine Umplanung einer Dusche die kein neues stellen des Bauantrages forderte und die Bauzeit nicht verlängerte.
Im Nachhinein sind wir auch der Meinung zu Blauäugig an manche Sachen gegangen zu sein.