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Robo987
Darum geht es auch nicht sondern Erfahrungsaustausch zum Thema.Du bist hier aber in keinem Rechtsfachforum, noch ist hier ein Rechtsanwalt. Beraten dürfte er eh nicht.
Schön das du das endlich auf dem Schirm hast. Spare ich mir das ständige wiederholen. Es geht in erster Linie nicht um Q2 und vlies etc. es geht drum das hier Wände wellig sind das es jeder Blinde mit Krückstock erkennt. Das kann nicht stand der Technik sein weder bei Q1 noch Q4.Und wir können hier noch so lange rumreden ohne zu wissen, ob nach VOB oder BGB (lese gerade, dass gar kein Vertrag vorliegt), ob Q2 für Vlies reicht oder nicht (eigentlich nimmt man da Q3), Deine Sorgfaltspflicht als AG, seine Sorgfaltspflicht als Handwerker und und und, letztendlich kommst Du nicht um das Lehrgeld herum.
Wenn ich darauf in der Bauphase bereits hingewiesen hatte, habe ich meine Pflicht sowieso erfüllt. Das ein Meistermaler sowas dann noch tapeziert und man ihm sagen muss, hey hier sind Wände so wellig, dass jeder Laie das sieht, ist doch lächerlich.
Jup.Da fällt mir noch ein: die 9500€, da gab es eine Rechnung. Und die hast Du ohne Murren bezahlt?