Nix eben!
Du hast den Bauantrag u.a. mit einer definierten Fassade eingereicht. Dazu gehören auch Fensteranzahl sowie deren Höhe und Breite. Wenn jetzt im Nachgang - also nach Baugenehmigung - davon mehr, als einige cm abgewichen wird, ist ein Nachtrag fällig.
Grüße, Bauexperte
Bauexperte