1 Jahr Lüftungsanlage, Klarheit, Fakten, Stromkosten

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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M

M. O.

Prinzipiell ist es richtig, das von Anfang an der Schorni im Boot sein muss, sonst kann man am Ende eine böse Überraschung erleben.
Aber normalerweise reicht auch ein Nachweis aus, dass eine Lüftungsanlage bei Flüssigbrennstoffen 4 Pa nicht überschreitet und bei Festbrennstoffen 8 Pa.

Dies reicht normalerweise aus. Ich mache selbst Messungen und habe so den einen oder anderen Druckwächter nicht verbauen müssen. Dann gab es aber auch Schornis denen ein solches Messprotokoll egal war.

Aber wie auch immer, der Schorni hat das letzte Wort.

Gruß

M. O.
 
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