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ᐅ Mindestgrundstücksgröße, nur Bauland oder auch "Wiese"


Erstellt am: 30.04.14 18:57

N
Neubau_heute?
30.04.14 18:57
Hallo
Wir wollen bauen, und zwar auf unserem Landwirtschaftlichen Betrieb. Dafür soll uns ein Teil überschrieben werden. Dieser Teil ist zu 550qm Bauland, und dann (um auf die Mindestbaugrundstücksgröße von 1000qm zu kommen) direkt dahinter liegende Wiese. Bei einer Grundzahl von 0,25 würde unser geplantes Häuschen zwar darauf passen. Nun teilte mir heute eine Gemeinderatsmitglied mit, das die Mindestgrundstücksgröße innerhalb des Geltungsbereichts des B Planes liegen muss. DH, die 1000qm müssten bebaubar sein? Wenn ja, wo ist die gesetzliche Grundlage dazu? Wer kennt sich da besser aus als ich...?
E
emer
30.04.14 20:19
Was für eine "Mindestgrundstücksgröße"? Warum 1000qm?

Wenn die Aussage richtig interpretiere dann heißt das, dass die kompletten 1000qm innerhalb des Bebauungsplan (Geltungsbereich) liegen müssen, das aber wohl für das Grundstück wie du es aktuell planst, nicht der Fall zu sein scheint.
E
emer
30.04.14 20:20
Die Grundlage dazu ist im Übrigen der Bebauungsplan selbst, er ist ein rechtsgültiges Dokument. Alles was außerhalb des Plans liegt, liegt nicht mehr in dessen Geltungsbereich.
N
Neubau_heute?
30.04.14 20:31
Hallo
im B Plan steht zwar, das die Mindestgrundstücksgröße 1000qm ist, aber nicht, das diese auch im Geltungsbereich liegen müssen. Wir hätten quasi 550 im Geltungsbereich und den Rest ausserhalb, insgesamt aber auch 1000qm Grundstück.. DAS scheint aber nicht zu gehen, deswegen fragte ich nach der rechtlichen Grundlage.
E
emer
30.04.14 21:39
Sind die Grundstücke im Plan noch nicht eingezeichnet? Kann sich da jeder sein Grundstück rein legen wie er will?

Ohne de Plan zu kennen / zu Sehne ist das recht wirr gerade.
Y
ypg
30.04.14 22:36
Ich kann mir vorstellen, dass die Wiese als Landwirtschaftlicher Grund angesehen wird. Da gibt es keinen Bebauungsplan, diese Fläche ist als Nutzung für Ackerbau und Wald vorgesehen, somit kann diese Fläche nicht in den Geltungsbereich fallen. Das ersieht man im Flächen- und Nutzungsplan, dieser ist meist online einzusehen.
Aber das ist nur eine laienhafte Vermutung
mindestgrundstücksgrößegeltungsbereich