Deutsche Massivhaus insolvent ?

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H

helfer

ich verstehe nicht, dass ihr euch nicht mal Angebote von seriösen Firmen machen lasst! wenn ihr wollt mach ich das [E-Mail]g.mebert@gmx.de[/E-Mail]
 
N

Nicki

würde gern mal Erfahrungen mit gestandenen Bauherren austauschen .

bitte keine Zwergenaufstände ok.

im Massivhaus kommt es immer mal zu Problemen.

kaufen sie sich doch ein Fertighaus. lol
30 bis 50 tausend Euro Mehrkosten und Mäuse in der Wand lol


Hallo Bushaltestelle, ich könnte Ihnen ein ganzes Buch an Erfahrungen mit der DM schreiben, aber das würden Sie alles nicht hören wollen.
Nur soviel: wer nicht hören will, muß fühlen.
 
Ö

ösi2

Konkurs - 05.04.2009, 21:50
So jetzt ist es ganz offiziell:

Bekannt gemacht am 3. April 2009
Firmenbuchnummer:FN 290827mSchuldner: DM - Dein Massivhaus GmbH
Ferdinand Wedenig Straße 3
9500 Villach
FN 290827m, Gebdat: 24.12.1966
Festgestellt wird, dass das Unternehmen bereits geschlossen ist und bleibt.
Masseverwalter: Dr. Rudolf POTOTSCHNIG Rechtsanwalt
Peraustraße 31
9500 Villach
Tel.: 04242/27835, Fax: 04242/26107-19
Eröffnung:Eröffnung des Konkurses: 03.04.2009
Anmeldungsfrist: 11.05.2009
Tagsatzung: Datum: 18.05.2009
um: 09.30 Uhr
Ort: VHS 225/II
Erste Gläubigerversammlung
allgemeine Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 3. April 2009
 
B

Bauherrennotruf

ACHTUNG >>> GEFAHR für alle Bauherren der DM!

Liebe Bauherren!

Ich wähle diesen Weg, weil ich somit am schnellsten alle erreiche. Nach Überprüfung der uns vorliegenden Fakten, steht nachfolgendes fest!

ACHTUNG!

Das Wahlrecht nach § 103 bedeutet nicht, das die Insolvenzverwalterin auf jegliche
Ansprüche verzichtet, sondern beinhaltet nur, dass sie nicht mehr den Vertrag zu erfüllen
gedenkt.
Ansprüche welche die Insolvenzverwalterin gegen Sie stellt, bleiben davon unberührt.
Dei Insolvenzverwalterin müßte in solchem Zusammenhang, schriftlich, auf sämtlich noch
ausstehende Forderungen verzichten, nur dann wären die Forderungen gegen die Bauherren erloschen.

Also bitte nicht dem Irrtum unterliegen, dass die Zahlungsaufforderungen der
Insolvenzverwalterin damit erledigt wären.

Hier noch mal der Auszug aus der Insolvenzordnung.

§ 103 Wahlrecht des Insolvenzverwalters

(1) Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der
Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners den Vertrag erfüllen und die Erfüllung vom
anderen Teil verlangen.
(2) Lehnt der Verwalter die Erfüllung ab, so kann der andere Teil eine Forderung wegen
der Nichterfüllung nur als Insolvenzgläubiger geltend machen. Fordert der andere Teil
den Verwalter zur Ausübung seines Wahlrechts auf, so hat der Verwalter unverzüglich
zu erklären, ob er die Erfüllung verlangen will. Unterläßt er dies, so kann er auf der
Erfüllung nicht bestehen.


MfG BHN Nilson
 
C

conny

Integra Bau GmbH

hi, hat von Euch jemand mal was von der Firma gehört?

angeblich soll die DM darin firmieren??

Einen schönen Abend und liebe Grüße

Conny
 
T

trilino

Hallo Conny
DM hat als eine der letzten Maßnahmen seinen Namen in Integra geändert. Das ist alles. Siehe auch letztes Schreiben der IV
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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